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Mehrere deutsche IS-Anhängerinnen nach Ankunft in Frankfurt festgenommen
Kurz nach ihrer Ankunft in Frankfurt am Main sind mehrere deutsche IS-Anhängerinnen festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ließ am Donnerstag vier Frauen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festnehmen. Hinzu kamen zwei Haftbefehle von den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Koblenz. Insgesamt waren am Mittwoch zehn Anhängerinnen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und 27 Kinder aus Syrien zurückgeholt worden.
Die Bundesanwaltschaft erwirkte Haftbefehle gegen Nadine K., Fatiha B., Gülseren T. und Emilie R. Alle vier sollen zwischen 2013 und 2016 nach Syrien gereist sein und sich dort dem IS angeschlossen haben. Sie sollen mit männlichen IS-Mitgliedern verheiratet gewesen sein, ihnen den Haushalt geführt und die Kinder erzogen haben.
Nadine K. soll mit ihrem Mann 2014 zuerst in den Irak gereist sein. Dort sollen die beiden in einem Haus gelebt haben, dessen rechtmäßige Bewohner durch den IS vertrieben wurden. In dem Haus richteten sie gegen Bezahlung eine Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche IS-Mitglieder ein, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Sie lagerten demnach außerdem eine große Menge Sprengstoff und viele Waffen, darunter Handgranaten und Sturmgewehre, in dem Haus.
Einige Monate lang soll das Ehepaar zudem eine jesidische Frau als Sklavin gehalten haben. Der Mann habe regelmäßig sexuelle Übergriffe gegen diese verübt, was Nadine K. gewusst habe, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Die Sklavin habe außerdem ohne Bezahlung den Haushalt und die Kinder versorgen müssen. Nadine K. werden nun Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Menschenhandel und Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen.
Eine weitere Deutsche, Sahra M. B., wurde aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Koblenz festgenommen. Sie soll 2014 mit ihrem Bruder, ihrer Schwester und ihrer Schwägerin aus Idar-Oberstein nach Syrien zum IS gereist sein. Dort soll sie mindestens dreimal IS-Kämpfer geheiratet haben, die jeweils bei Kämpfen getötet wurden. Außerdem soll sie ein Schnellfeuergewehr in ihrer Wohnung gehabt haben.
Ihre Schwägerin wurde bereits vor einigen Wochen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bruder sei bei Kämpfen in Syrien getötet worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf ermittelt gegen drei Frauen. Gegen eine von ihnen, Sarah K., besteht ein Haftbefehl. Sie soll sich 2013 zusammen mit ihrem damaligen Mann dem IS angeschlossen haben. Nach dessen Tod soll sie einen weiteren IS-Kämpfer geheiratet, den Haushalt geführt und die Kinder erzogen haben. Außerdem soll sie einer weiteren Frau bei der Einreise geholfen haben.
Neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung würden Sarah K. die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Sie werde noch am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt, kündigte ein Sprecher an. Die beiden anderen Frauen seien jeweils 33 Jahre alt und sollen ebenfalls IS-Mitglieder gewesen sein. Gegen sie wird ermittelt, es besteht aber kein Haftbefehl.
Gegen eine weitere Frau mit Bezug zu Bremen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Die Frau wurde durchsucht, aber nicht festgenommen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt gegen eine der Rückkehrerinnen, gab aber noch keine näheren Auskünfte dazu.
Alle zurückgekehrten Frauen und ihre Kinder waren in syrischen Lagern von kurdischen Milizen festgehalten worden. Es handelte sich um die bislang größte Rückholaktion dieser Art. Laut Verfassungsschutz waren seit 2012 mindestens 1150 Menschen aus Deutschland aus islamistischen Beweggründen ins damalige Herrschaftsgebiet des IS ausgereist. Die Zahl von Rückkehrern, die in Deutschland inzwischen rechtskräftig verurteilt wurden, bewegt sich demnach im mittleren zweistelligen Bereich.
M.Ouellet--BTB