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FDP warnt Bundesländer vor übertriebenem Gebrauch der Hotspot-Regelung
FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat die Länder dazu aufgerufen, die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz nur in einzelnen Städten oder Kommunen zu nutzen. "Die Hotspot-Lösung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden", sagte der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. Er rief die Bundesländer auf, den neuen Rechtsrahmen zu "nutzen, ohne ihn auszunutzen".
Am 2. April laufen die aktuell noch geltenden Übergangsregeln aus. Etliche Länder haben noch nicht abschließend entschieden, welche Regelungen im Anschluss greifen sollen. Vielerorts gibt es zudem Zweifel an der rechtssicheren Umsetzbarkeit der Hotspot-Regel. In Mecklenburg-Vorpommern soll das gesamte Bundesland bis Ende April als Hotspot gelten, Hamburg plant eine ähnliche Regelung.
Über die Möglichkeiten zur Weiterführung von Corona-Schutzmaßnahmen berät Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Nachmittag mit seinen Länderkolleginnen und -kollegen. Im Anschluss will er sich vor der Presse äußern (15.30 Uhr).
In dem Gespräch wolle er "die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können", hatte Lauterbach am Sonntag im Sender Bild TV angekündigt.
Kritisch wird es seiner Ansicht nach, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet ist, in der Pflege Untergrenzen beim Betreuungsniveau unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssen.
S.Keller--BTB