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Nach Tod dreier Kinder in Teich in Hessen: Freispruch für früheren Bürgermeister
Mehr als sieben Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem Feuerlöschteich im nordhessischen Neukirchen hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den früheren Bürgermeister freigesprochen. Es konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Unglück strafrechtlich verantwortlich sei, entschied das OLG am Montag nach Angaben einer Sprecherin. (Az. 3 ORs 23/23)
Damit hob das Oberlandesgericht frühere Schuldsprüche auf. Wegen baulicher Veränderungen an einem Teichufer, die einen Ausstieg aus dem Wasser erheblich erschwerten, hätten zwar Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Damit habe der damalige Bürgermeister der Kleinstadt gegen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen.
Es könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass Maßnahmen wie vor Lebensgefahr warnende Schilder und ein niedriger Zaun den Tod der Kinder verhindert hätten. Deshalb sprach ihn das OLG vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Die Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren im Jahr 2016 in dem Teich, der seit Generationen zum Baden genutzt wurde, ertrunken. Das Amtsgericht Schwalmstadt verurteilte den Kommunalpolitiker im Februar 2020 wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro. Dagegen legten beide Seiten Berufung ein.
Das Landgericht Marburg erhöhte die Strafe im Februar dieses Jahres auf 14.400 Euro, wogegen der Angeklagte Revision einlegte. Der nun verkündete Freispruch vor dem OLG ist nicht anfechtbar.
F.Stadler--VB