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Bundestag berät am Freitag kommender Woche über Nachtragshaushalt
Der Bundestag wird am Freitag kommender Woche erstmals über den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das laufende Jahr beraten. Dies geht aus der am Freitag veröffentlichten aktualisierten Tagesordnung für die Parlamentssitzung hervor. Bestätigt wird darin auch der Termin für die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz zu den Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist zum Auftakt der Plenarsitzung am Dienstagvormittag (10.00 Uhr) angesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verschiebung nicht genutzter Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt. Auch weitere Sondervermögen wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen bezahlt werden, müssen nun auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden. Deshalb ist der Nachtragshaushalt für 2023 nötig, für den die Schuldenbremse das vierte Jahr in Folge ausgesetzt werden muss.
Das Bundeskabinett will diesen ohne Sondersitzung im Umlaufverfahren bis Anfang der Woche beschließen, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte. Er verwies dabei darauf, dass der Bundestag mit einfacher Mehrheit zur Aussetzung der Schuldenbremse eine Notlage feststellen muss. Worin diese genau bestehen soll, blieb weiter offen.
Hebestreit zeigte sich überzeugt, dass der Nachtragshaushalt 2023 "pünktlich vor Weihnachten" verabschiedet werden könne. Mit Blick auf die durch das Karlsruher Urteil nötigen Änderungen am Haushalt 2024 verwies er auf laufende Gespräche. Die Bundesregierung prüfe die Auswirkungen "mit großer Schnelligkeit, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt", sagte er.
Dabei gehe es um die Frage, wie die Ampel-Koalition möglichst viel von dem, was sie sich vorgenommen habe, auch umsetzen könne, sagte Hebestreit. Er verwies darauf, dass die Terminlage von Kanzler Scholz in der kommenden Woche für Gespräche innerhalb der Koalition Raum lasse. Ziel sei es, "am Ende ein gutes Ergebnis" vorzulegen.
Forderungen nach einer Änderung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse wies Hebestreit zurück. Hierzu sei eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig, sagte er. Die Regierungsfraktionen hätten aber festgehalten, dass es für Veränderungen keine Mehrheit gebe. "Insofern ist das auch kein Plan der Bundesregierung."
A.Ruegg--VB