-
Starreporterin Christiane Amanpour hört bei CNN auf
-
SPD und Grüne in Berlin mit klaren Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit Linken
-
Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet
-
Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj
-
Nach Ausschreitungen: US-Regierung rät bei Frankreich-Reisen zur Vorsicht
-
Berlin will mit Nvidia KI für Industrie vorantreiben und vereinbart Zusammenarbeit
-
Wähler in kanadischen Provinz Alberta entscheiden über Referendum zu Unabhängigkeit
-
Vier Tote bei schweren Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
Ronaldo-Strafe offiziell: 255 Euro und Sperre von 30 Tagen
-
UEFA erhöht Druck: 42 Fragen an Infantino
-
Ronaldo-Sperre offiziell: 255 Euro und 30 Tage Pause
-
Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung
-
Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt
-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
14 Jahre und sechs Monate Haft für Reichsbürger wegen Schüssen auf Polizisten
Wegen Schüssen auf Spezialeinsatzkräfte der Polizei hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Reichsbürger am Mittwoch wegen sechsfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter kamen nach Gerichtsangaben zu dem Überzeugung, dass der Beschuldigte Ingo K. bei einer Razzia in seinem Wohnhaus im baden-württembergischen Boxberg im April vergangenen Jahres aus einer "staatsfeindlichen Gesinnung" heraus mit einem illegalen militärischen Sturmgewehr auf Beamte gefeuert und einen von ihnen schwer verletzt hatte.
Demnach gab der zuvor durch Bedrohungen von Behördenmitarbeitern auffällig gewordene 55-Jährige mit der verbotenerweise in seinem Besitz befindlichen Militärwaffe zunächst 21 Schüsse durch einen geschlossenen Rollladen auf davor befindliche Spezialkräfte ab. Ein Polizist wurde in beide Beine getroffen, ein anderer entging Treffern in den Oberkörper nur wegen eines ballistischen Schutzschilds. Danach wechselte K. im Haus die Stellung und schoss unter anderem auf Beamte, die ihren verletzten Kollegen wegzogen.
Bei dem Angeklagten sei "ein eingeschliffener Hang zu schweren Straftaten und eine daraus resultierende Gefährlichkeit zwar nicht sicher feststellbar, aber als wahrscheinlich anzunehmen", erklärte das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung. Es behielt deshalb ausdrücklich auch eine anschließende Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der gegen K. verhängten Haftstrafe vor.
Im April 2022 hatte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss in der Wohnung des Angeklagten in einem landwirtschaftlichen Gehöft in Boxberg vollstreckt, das laut Gericht von mehreren Angehörigen der Reichsbürgerszene gemeinsam bewohnt und bewirtschaftet wurde. Ziel der Durchsuchung war demnach, eine von K. bislang legal besessene Pistole einzuziehen und zu beschlagnahmen.
Der Beschuldigte war nach Feststellungen des Gerichts in den Monaten zuvor durch konkrete Bedrohungen von Behördenmitarbeitern auffällig geworden und hatte darüber hinaus wiederholt Briefe an Ämter verschickt, in denen der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie die Gültigkeit ihrer Gesetze in Abrede stellte. Demnach gehörte er bereits seit 2016 zur Reichsbürgerszene und besaß unter anderem auch einen ihrer Scheinausweise.
Spätestens seit Mitte 2016 legte K. sich dem Gericht zufolge zudem illegal zahlreiche Schusswaffen samt Munition zu, darunter auch den bei der Tat verwendeten Nachbau eines Sturmgewehrs des Typs Kalaschnikow. Demnach war er fest entschlossen, diese bei einer Razzia gegen Repräsentanten des Staats einzusetzen und lagerte die meisten davon "geladen und sofort zugriffsbereit" in den von im bewohnten Räumlichkeiten auf dem Bauernhof.
Die Bundesanwaltschaft plädierte in dem Verfahren auf lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung forderte Freispruch und begründete dies mit einer psychischen Ausnahmesituation ihres Mandanten.
Das etwaige Vorliegen einer Notwehrsituation verneinte das Oberlandesgericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Der Durchsuchungsbeschluss sei rechtmäßig ergangen und dessen Umsetzung "nicht zu beanstanden". Auch habe der Beschuldigte aufgrund laut vernehmbarer Rufe der Einsatzkräfte und des Blaulichts erkannt, dass es sich um einen Polizeieinsatz mit dem Ziel der Durchsuchung seiner Wohnung gehandelt habe. "Dies wollte er ganz wesentlich aus seiner staatsfeindlichen Gesinnung heraus um jeden Preis verhindern."
Insgesamt gab der Angeklagte laut Urteil während der morgendlichen Razzia am 20. April vergangenen Jahres 45 Schüsse auf die Einsatzkräfte und ihre teilweise gepanzerten Fahrzeuge ab, vier Kugeln schlugen in der Wand eines benachbarten Wohnhauses ein. Durch von den Polizeispezialkräften gezündete Nebelgranaten geriet ein Carport in Brand, die Flammen griffen auch auf das Haus über.
Nach etwa zwei Stunden nahm K. von sich aus über den Notruf Kontakt zur Polizei auf, verließ das brennende Haus nach mehreren Telefonaten und wurde unverletzt festgenommen. Ein Richter ordnete noch am selben Tag Untersuchungshaft an. In dem Gebäude wurden nach Angaben der Ermittler später dann seine Schusswaffen und mehr als 5000 Schuss Munition gefunden.
A.Zbinden--VB