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Dienstgericht untersagt rechtsextremem Richter Maier vorerst Amtsgeschäfte
Ein Dienstgericht hat dem als rechtsextrem eingestuften sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Das teilte das Landgericht in Leipzig am Freitag mit. Das dort angesiedelte Dienstgericht für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom Bundesland Sachsen angestrengt worden war.
"Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen", erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses. Die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei "geboten".
Der Beschluss des Dienstgerichts ist demnach unanfechtbar und gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vom Bundesland Sachsen angestrengten eigentlichen Hauptsacheverfahren. Dieses hat die Versetzung Maiers in den Ruhestand zum Ziel. Laut Gericht sind die Interessen des Richter gewahrt, da er weiterhin Gehalt bekommt.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl im vergangenen September den Wiedereinzug in ins Parlament verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde.
Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.
Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der Wahrnehmung Maiers als "Rechtsextremist" wegen seiner Aktivitäten beim AfD-"Flügel". Es verwies in diesem Zusammenhang auf "Erkenntnisse" des Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als "AfD"-Richter wahrnehmen wolle.
R.Adler--BTB