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Karlsruhe entscheidet Ende April über bayerisches Verfassungsschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht verkündet Ende April in Karlsruhe sein Urteil über das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Als Termin wurde der 26. April festgelegt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es geht um die Befugnisse des Verfassungsschutzes im Freistaat bei der Überwachung und Weitergabe von Daten. (Az. 1 BvR 1619/17)
Drei Mitglieder von Organisationen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt wurden, zogen nach Karlsruhe. Sie sehen verschiedene Grundrechte verletzt, vor allem ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, teilweise auch die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Fernmeldegeheimnis.
Die Gesetzesnovelle von 2016 gibt dem bayerischen Verfassungsschutz unter anderem das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen in Gefahrensituationen Wohnungen optisch oder akustisch zu überwachen, mithilfe von Funkzellen Handys zu orten, Computer oder Handys online verdeckt zu untersuchen, verdeckte Mitarbeiter und V-Leute einzusetzen sowie Menschen über mehr als zwei Tage zu observieren.
Das Verfassungsgericht muss nun zwischen zwei "zentralen Ideen des Grundgesetzes" abwägen, wie es Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der mündlichen Verhandlung im Dezember formulierte. Dabei geht es um den Schutz von individuellen Freiheitsrechten und der wehrhaften Demokratie.
R.Adler--BTB