-
Mit deutscher Unterstützung: Japanische Weltraummission zur Erkundung der Marsmonde gestartet
-
Fluchtgefahr: Ex-Ingenieur von OpenAI bleibt nach Abhörvorwürfen in Untersuchungshaft
-
Selenskyj wirft US-Regierung verzögerte Lieferung bezahlter Abfangraketen vor
-
Trump offen für Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Starreporterin Christiane Amanpour hört bei CNN auf
-
SPD und Grüne in Berlin mit klaren Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit Linken
-
Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet
-
Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj
-
Nach Ausschreitungen: US-Regierung rät bei Frankreich-Reisen zur Vorsicht
-
Berlin will mit Nvidia KI für Industrie vorantreiben und vereinbart Zusammenarbeit
-
Wähler in kanadischen Provinz Alberta entscheiden über Referendum zu Unabhängigkeit
-
Vier Tote bei schweren Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
Ronaldo-Strafe offiziell: 255 Euro und Sperre von 30 Tagen
-
UEFA erhöht Druck: 42 Fragen an Infantino
-
Ronaldo-Sperre offiziell: 255 Euro und 30 Tage Pause
-
Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung
-
Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt
-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
Mehrarbeit von Lehrer während Teilzeitbeschäftigung zählt nicht für Pension
Wenn ein Beamter in Teilzeit arbeitet, ist diese Teilzeitquote für die spätere Höhe der Pension maßgeblich. Darüber hinaus geleistete Mehrarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung im Alter, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um einen pensionierten Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. (Az. 2 C 12.22)
Der Mann hatte in den Jahren 1992 und 1993 zuerst als Angestellter und dann als Beamter nur ein Deputat von elf beziehungsweise 17 Wochenstunden, arbeitete aber bis zu 22 oder 23 Stunden pro Woche. In späteren Jahren arbeitete er als Beamter in Vollzeit.
Vor Gericht wollte er erreichen, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit Grundlage für seine Pension ist. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage ab, der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab dem Pensionär aber recht. Daraufhin zog das Land Baden-Württemberg vor das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses stellte nun das Freiburger Urteil wieder her. Es erklärte, dass Mehrarbeit vorrangig durch Freizeitausgleich zu kompensieren sei und bei der Beamtenversorgung nicht berücksichtigt werde. Das gelte unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit.
T.Egger--VB