-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
Streit um Auskunftsanspruch von Bundestag über Verfassungsschutz in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag zum Auskunftsanspruch von Bundestagsabgeordneten über den Verfassungsschutz verhandelt. Kläger ist der FDP-Innenexperte und Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle. Er verlangte im Dezember 2020 in einer parlamentarischen Anfrage erfolglos Auskunft über die Zahl der in den vorangegangenen fünf Jahren ins Ausland entsandten Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. (Az: 2 BvE 8/21)
Der Verfassungsschutz ist hauptsächlich im Inland tätig, für das Ausland ist dagegen der Bundesnachrichtendienst zuständig. Kuhle wollte daher zudem wissen, wie die damalige Bundesregierung die Auslandseinsätze der Verfassungsschützer begründete und bewertete.
Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft, weil diese Informationen den betroffenen Ländern Rückschlüsse über Fähigkeiten und Schwerpunkte der Auslandstätigkeit des Verfassungsschutzes ermöglichten.
Demgegenüber verwies Kuhle auf den hohen Stellenwert der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste. In einem auf seiner Homepage veröffentlichten Video argumentierte damals FDP-Politiker, dass Bundestagsabgeordnete über die Zahlen Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über die Aufgaben oder den Haushalt des Verfassungsschutzes abstimmten.
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht dauerte am Nachmittag noch an. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand noch nicht fest. Einen Eilantrag Kuhles hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar abgewiesen.
M.Odermatt--BTB