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CDU-Rechtsexperte will Bundeswehreinsatz gegen Drohnen im Inland erleichtern
Der CDU-Rechtsexperte Günter Krings hat sich für eine Reform der im Grundgesetz festgelegten Verfahren zur Autorisierung von Bundeswehreinsätzen im Inneren bei Drohnenangriffen ausgesprochen. "Unser Grundgesetz lässt den Abschuss einer bewaffneten Drohne über Deutschland durch die Bundeswehr schon jetzt zu", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion am Montag der Funke-Mediengruppe. Für einen solchen Abschuss bedürfe aber eines Kabinettsbeschlusses.
"Das ist völlig realitätsfern, weil es in solchen Fällen um Minuten geht", sagte Krings. Der Angriff mit einer bewaffneten Drohne sei daher ein Fall, in dem das im Grundgesetz vorgesehene Verfahren angepasst werden müsse.
Er sei gegen einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren, betonte der CDU-Politiker. Diese habe aber "bestimmte Fähigkeiten und Ausrüstung", die andere Behörden nicht hätten und die in "Katastrophenfällen" zum Einsatz kommen könnten.
Y.Bouchard--BTB