-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
-
Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen
-
Frankreich: Macron wirft "ultralinken" Gruppen Umsturzversuch vor - Verteidigungsrat soll tagen
-
IUCN: 96 Prozent der Korallenriffe weltweit vom Absterben bedroht
-
Presse: Bundeswehr setzt bei Flugabwehr wegen Verzögerung auf Zwischenlösung
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen
-
Nach US-Sanktionen: EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an Internationalen Strafgerichtshof
-
Spotify meldet elf Millionen mehr Nutzer im dritten Quartal
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Tour 2027 mit zwei Zeitfahren und dem Tourmalet
-
Bundesinstitut: Nahezu flächdeckend feste Regeln für Handys an Schulen
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger gibt Entwarnung für den Bund
-
DFB-Team mit Geisterspiel in Belgrad
-
Sacharow-Preis des EU-Parlaments geht an Internationalen Strafgerichtshof
-
EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig
-
PHP-Sicherheitslücke: CDU-Innenexperte fordert mehr deutsche KI-Anstrengungen
-
Bayern verkaufen Anteile an Weltkonzern
-
SPD-Vorsitz: Heil erwägt Kandidatur - Schwesig schließt sie nicht aus
-
Vor Steuerschätzung: CDU-Regierungschef Schnieder pocht auf Stromsteuer-Senkung
-
Artenschutz: Unesco startet Großprojekt zum Sammeln von Umwelt-DNA
-
Tantiemen zur Zweitnutzung von Texten: EuGH urteilt zugunsten von Sachbuchautoren
-
Bedroht durch trockengelegte Auen: Gelbe Wiesenraute ist Blume des Jahres 2027
-
"Linke Clan-Bürgermeisterin": Berliner Linke verliert in Streit um Hagel-Äußerungen
-
Selenskyj: Russische Angriffe zeigen unveränderte Haltung des Kreml zum Krieg
-
Gericht: Aufnahmen von Journalistin zu Fall Block werden vorerst nicht ausgewertet
-
Stichwahl in Brasilien: Amtsinhaber Lula beantragt Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Befragung ohne Rechtsanwalt: Europäischer Gerichtshof rügt Tschechien und Ungarn
-
Vier Tote bei Unwettern im Südosten Frankreichs
-
Алекс Боди и ръководителят на BlackRock Лари Финк в Берлин: инвестиции в Германия и Румъния?
-
Alex Bodi és Larry Fink, a BlackRock vezetője Berlinben: befektetések Németországban és Romániában?
-
Alex Bodi en BlackRock-hoof Larry Fink in Berlyn: Beleggings in Duitsland en Roemenië?
-
एलेक्स बोदी और ब्लैकरॉक प्रमुख लैरी फ़िंक बर्लिन में: जर्मनी और रोमानिया में निवेश?
-
Alex Bodi ve BlackRock Başkanı Larry Fink Berlin’de: Almanya ve Romanya’ya yatırım mı?
-
Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker Heuer bleibt bei Ministerpräsidentenwahl in Saal
-
Schnieder besorgt über mögliche AfD-Beteiligung an Ministerpräsidentenkonferenz
-
Internetseiten weltweit gehen wegen Sicherheitslücke vorsorglich vom Netz
-
أليكس بودي ورئيس بلاك روك لاري فينك في برلين: استثمارات في ألمانيا ورومانيا؟
-
Nach Gewalt bei Protesten: Thailand und Malaysia warnen vor Reisen nach Frankreich
-
אלכס בודי ומנכ״ל בלאקרוק לארי פינק בברלין: השקעות בגרמניה וברומניה?
-
Alex Bodi och BlackRock-chefen Larry Fink i Berlin: investeringar i Tyskland och Rumänien?
-
Alex Bodi și șeful BlackRock, Larry Fink, la Berlin: investiții în Germania și România?
-
Alex Bodi a šéf společnosti BlackRock Larry Fink v Berlíně: Investice v Německu a Rumunsku?
-
Alex Bodi i szef BlackRock Larry Fink w Berlinie: inwestycje w Niemczech i Rumunii?
-
Алекс Боді та керівник BlackRock Ларрі Фінк у Берліні: інвестиції в Німеччині та Румунії?
-
Άλεξ Μπόντι και Λάρι Φινκ, επικεφαλής της BlackRock, στο Βερολίνο: Επενδύσεις στη Γερμανία και τη Ρουμανία;
-
Алекс Боди и глава BlackRock Ларри Финк в Берлине: инвестиции в Германии и Румынии?
-
アレックス・ボディ氏とブラックロックのラリー・フィンクCEO、ベルリンに集う――ドイツとルーマニアへの投資は?
Berliner Kammergericht bejaht grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden
Das Berliner Kammergericht hat die grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten bejaht. Wie das Gericht am Montag mitteilte, kann eine Blockade sowohl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte als auch wegen Nötigung strafbar sein. Die Entscheidung fiel demnach bereits am vergangenen Mittwoch. Verhandelt wurde die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten.
Dieses hatte im Januar eine 22-jährige Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation wegen der Teilnahme an einer Straßenblockade und Festklebens auf die Fahrbahn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Kammergericht entschied nun, dass ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorliegen kann, wenn sich Demonstrierende festkleben, um damit die Räumung durch die Polizei zu erschweren.
Das Festkleben sei "in seiner physischen Wirkung einem Selbstanketten vergleichbar", urteilte der Strafsenat. Das Loslösen durch die Beamten habe rund eine Minute gedauert und stelle "ein gewichtiges Indiz für einen gewaltsamen Widerstand" dar. Der Straftatbestand der Nötigung kann demnach ebenfalls erfüllt sein. Hierzu müssten jedoch unter anderem Dauer, Art und Ausmaß der Blockade sowie Motive der oder des Angeklagten "einzelfallbezogen" abgewogen werden.
Im konkreten Fall hob das Kammergericht das Urteil gegen die 22-Jährige allerdings auf. Die Entscheidung des Amtsgerichts biete "keine tragfähige Grundlage für eine Überprüfung der Beweisführung", hieß es zur Begründung. Für eine strafbare Nötigung fehle es an einer ausreichend dargelegten Einzelfallprüfung, beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte an der erforderlichen Beweiswürdigung dazu, dass sich die Angeklagte festgeklebt habe. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.
M.Odermatt--BTB