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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot von islamistischem Verein Ansaar
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Montag (16.00 Uhr) seine Entscheidung über das Verbot des islamistischen Vereins Ansaar. Das Bundesinnenministerium hatte den Verein und acht Teilorganisationen im Mai 2021 verboten. Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) begründete dies damit, dass das Netzwerk unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe mit Spenden weltweit den Terrorismus finanziere und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Dem Verein wurden die Verwendung seiner Kennzeichen sowie Internetauftritte untersagt, sein Vermögen wurde beschlagnahmt.
Dagegen klagten der Verein Ansaar International sowie zwei als dessen Teilorganisationen eingestufte Vereine vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Fall der Teilorganisationen fielen bereits im Juli Entscheidungen. In einem Fall wurde das Verbot bestätigt, im zweiten Fall als rechtswidrig eingestuft. Im aktuellen Verfahren (BVerwG 6 A 3.21) macht Ansaar geltend, lediglich vier der in der Verbotsverfügung genannten Vereine seien seine Teilorganisationen, nicht aber die anderen Organisationen. Es lägen daher keine Verbotsgründe vor.
N.Fournier--BTB