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Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit bis Ende Juni verlängert
Der Bundesrat hat am Freitag die Verlängerung mehrerer Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gebilligt. Die Länderkammer winkte unter anderem die Verlängerung der Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende Juni durch, die ansonsten Ende März ausgelaufen wären. Damit können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen weiterhin leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Es kann außerdem für bis zu 28 Monate bezogen werden - normalerweise sind nur 24 Monate möglich.
Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit Kurarbeitergeld gewährt wird, bleibt durch die Verlängerung bei mindestens zehn Prozent. Außerhalb der Sonderregelung muss hier mindestens ein Drittel betroffen sein. Kurzarbeitergeld soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt.
Zu dem vom Bundesrat gebilligten Gesetzespaket gehört auch die Verlängerung der sogenannten Akuthilfen für pflegende Angehörige im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz. Diese gelten nun ebenfalls bis Ende Juni fort.
Beschäftigte können damit in einer akuten Pflegesituation weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Hintergrund der Regelung ist, dass es in der Pandemie oftmals zu Ausfällen bei der stationären und ambulanten Pflege kommt, so dass viele Berufstätige die häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssen.
R.Adler--BTB