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Gericht lehnt auch Eilantrag von AfD gegen Einstufung als Verdachtsfall ab
Zwei Tage nach den Urteilen im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das Kölner Verwaltungsgericht auch über zwei noch anhängige Eilanträge der Partei entschieden. Einen Antrag gegen die Einstufung als Verdachtsfall lehnte das Gericht am Donnerstag ab. Eine vorherige Zwischenregelung, mit der es dem BfV vorerst die Einstufung der AfD als Verdachtsfall untersagt hatte, ist somit aufgehoben.
Einem weiteren Eilantrag gegen eine Mitteilung des Verfassungsschutzes, derzufolge der inzwischen offiziell aufgelöste Flügel 7000 Mitglieder hat, gab das Gericht statt. Beide Entscheidungen entsprechen somit den am Dienstag gefassten Beschlüssen. Über die Eilanträge, welche die AfD gemeinsam mit zwei erhobenen Klagen gestellt hatte, wollte das Gericht ursprünglich im Juli vergangenen Jahres entscheiden. Wegen zu spät übersandter Akten des Verfassungsschutzes verzögerte sich das Verfahren jedoch.
Nach einer zehnstündigen mündlichen Verhandlung entschied das Gericht am Dienstag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und führen darf. Auch die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall sei nicht zu beanstanden. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
B.Shevchenko--BTB