-
Neue Proteste in Frankreich am Samstag: 70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz
-
Regierung hält am Ziel der Stromsteuersenkung fest - Merz spricht mit Klingbeil
-
Bundesregierung will klimafreundlichen Umbau deutscher Raffinerien vorantreiben
-
Ein Toter bei Schüssen nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
-
Kurz vor der Wahl: Netanjahu ordnet nach Angriff "Abriegelung" von Westjordanland an
-
Kanzler Merz reist ab Montag nach Asien: Singapur, Japan und Südkorea Stationen
-
Bilder von Kindesmissbrauch: Meghan erschüttert über Vorwürfe gegen ihren Vater
-
Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben
-
Nach Festnahme in Brandenburg: Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft
-
Immobilienpreise stagnieren wegen hoher Zinsen - Mieten klettern weiter
-
Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate
-
17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
-
Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst
-
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
-
Bericht: Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis auf mindestens 1600 gestiegen
-
Gewerkschaft droht vor Gespräch mit Volkswagen mit massivem Arbeitskampf
-
Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie
-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
Vorstoß gegen früheren Solidaritätszuschlag scheitert erneut in Karlsruhe
Zum zweiten Mal ist vor dem Bundesverfassungsgericht ein Vorstoß des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen die frühere Version des Solidaritätszuschlags gescheitert. Wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, ist die Vorlage des Gerichts aus Hannover unzulässig. Es sei nicht klar genug zu erkennen, dass die dortigen Richterinnen und Richter die Verfassungsmäßigkeit selbst genau geprüft hätten. (Az. 2 BvL 6/14)
Der Kläger des Ausgangsverfahrens hatte sich an das Finanzgericht gewandt, weil er mit der Festsetzung seines Solidaritätszuschlags für 2007 durch das Finanzamt nicht einverstanden war. Im Jahr 2009 setzte das Finanzgericht das Verfahren zum ersten Mal aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob das zugrunde liegende Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 in der für 2007 gültigen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Schon diese Vorlage erklärte Karlsruhe 2010 für unzulässig, weil das Finanzgericht sich nicht ausreichend "mit dem Wesen" des Solidaritätszuschlags auseinandergesetzt habe. Dieses hielt die Regelungen aber weiter für verfassungswidrig. 2013 setzte es das Verfahren erneut aus und legte dem Verfassungsgericht die Frage mit einer neuen Begründung noch einmal vor - was die Karlsruher Richterinnen und Richter nun abschmetterten.
Es ist allerdings nicht die letzte Entscheidung über den Solidaritätszuschlag, die in Karlsruhe ansteht. Dort liegen noch zwei Verfassungsbeschwerden, in denen es allerdings um die Gesetzesänderung von 2019 geht. Seitdem zahlen nur noch Unternehmer und Gutverdiener den Solidaritätszuschlag. Der Bundesfinanzhof urteilte im Januar, dass dies rechtmäßig sei.
W.Lapointe--BTB