-
Neue Proteste in Frankreich am Samstag: 70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz
-
Regierung hält am Ziel der Stromsteuersenkung fest - Merz spricht mit Klingbeil
-
Bundesregierung will klimafreundlichen Umbau deutscher Raffinerien vorantreiben
-
Ein Toter bei Schüssen nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
-
Kurz vor der Wahl: Netanjahu ordnet nach Angriff "Abriegelung" von Westjordanland an
-
Kanzler Merz reist ab Montag nach Asien: Singapur, Japan und Südkorea Stationen
-
Bilder von Kindesmissbrauch: Meghan erschüttert über Vorwürfe gegen ihren Vater
-
Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben
-
Nach Festnahme in Brandenburg: Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft
-
Immobilienpreise stagnieren wegen hoher Zinsen - Mieten klettern weiter
-
Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate
-
17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
-
Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst
-
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
-
Bericht: Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis auf mindestens 1600 gestiegen
-
Gewerkschaft droht vor Gespräch mit Volkswagen mit massivem Arbeitskampf
-
Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie
-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
Bundestag ringt um Neuregelung der Sterbehilfe
In einer emotionalen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag um eine Regelung für die Sterbehilfe gerungen. Den Abgeordneten lagen zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung vor: Sie sollen festschreiben, unter welchen Umständen Sterbewillige Zugang zu todbringenden Medikamenten bekommen und unter welchen Bedingungen andere Menschen straflos Hilfe bei dem geplanten Suizid leisten können. Die namentliche Abstimmung sollte am späten Vormittag erfolgen, der Fraktionszwang ist dafür aufgehoben.
"Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein Recht darauf, hierbei Hilfe zu erhalten", sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, die federführend an einem der beiden fraktionsübergreifend ausgearbeiteten Anträge beteiligt war. Sie verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert hatte. "Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz darf es nicht geben", sagte sie.
Der Entwurf von Helling-Plahrs Gruppe sieht generell keine Strafbarkeit für Sterbehilfe mehr vor - anders als der zweite Antrag, der von einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci ausgearbeitet wurde. Dieser Antrag setzt höhere Hürden für die Suizidbeihilfe und will die geschäftsmäßige Sterbehilfe in bestimmten Fällen weiter unter Strafandrohung stellen.
"Lassen Sie uns den begleiteten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte Castellucci in der Debatte. Der Schwerpunkt müsse auf Suizidprävention liegen: "Wir müssen bessere sozial- und gesundheitspolitische Antworten geben und nicht einfach einen Wegweiser zum assistierten Suizid", sagte Castellucci.
Beide Entwürfe haben gemein, dass sie rechtliche Voraussetzungen festlegen wollen, unter denen Suizidwillige Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten können. Dazu sind unter anderem Änderungen im Betäubungsmittelgesetz vorgesehen. Beide Entwürfe sehen zudem eine Regulierung der Werbung für Hilfe zur Selbsttötung vor.
Unterschiede gibt es in der Frage, welche Form von Untersuchungen und Beratungen der Verschreibung eines todbringenden Medikaments vorangehen sollen und wie lange die Wartefrist zwischen Beratung und Verschreibung sein soll. Die Vorgaben des Castellucci-Entwurfs sind hier strenger als jene in dem Entwurf der Gruppe um Helling-Plahr.
Aktuell existiert in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe. Sie ist straffrei möglich, seit das Verfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat. Das Gericht erkannte ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausdrücklich an - und auch die Freiheit, sich dafür Hilfe bei Dritten zu holen. Detaillierte Regelungen stellte das Gericht dafür nicht auf.
Als unklar galt am Donnerstag der Ausgang der Abstimmung im Bundestag. Möglich war, dass keiner der beiden Entwürfe eine Mehrheit erhält und damit alles beim Alten bleibt.
P.Anderson--BTB