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Kabinett beschließt Abschaffung von Werbeverbot für Abtreibungen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete es als "unhaltbaren Zustand", dass Ärztinnen und Ärzte nach der bisherigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen über die Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu Verfügung stellen. "Das passt nicht in unsere Zeit", erklärte der Minister. Sachliche Information von Medizinern zu Abtreibungen dürfe nicht länger strafbar sein.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist seit längerem umstritten. Eine von der großen Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen - nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen noch Bundestag und Bundesrat die Reform billigen.
"Was längst überfällig war, wird endlich Realität", erklärte Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) zu der Kabinettsentscheidung. Damit stärke die Bundesregierung "das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig".
"Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen individuelle Beratung und Unterstützung - und keine Verbote", erklärte Spiegel. "Jede Frau soll sich online direkt bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sachlich informieren können, welche Methoden zum Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden und auch welche Fristen und Regelungen zu beachten sind."
Spiegel kündigte an, die Bundesregierung werde in dieser Legislaturperiode auch eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen, um die damit verbundenen komplexen Fragen zu klären. "Die selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht", erklärte die Ministerin. "Deutschland ist verpflichtet dieses Menschenrecht zu wahren und effektiv durchzusetzen."
Y.Bouchard--BTB