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Berufungsklage in Streit um Bundestagsbeschluss zu Israel-Boykottaufrufen zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat im Rechtsstreit um einen Bundestagsbeschluss zu Boykottaufrufen der sogenannten BDS-Kampagne gegen Israel eine Berufungsklage von Unterstützern der Bewegung zurückgewiesen. Der Senat verneinte nach Angaben vom Freitag eine Klagemöglichkeit in der Sache vor Verwaltungsgerichten. Die Richter sahen sich in der aus ihrer Sicht verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht zuständig.
Hintergrund des Rechtsstreit ist ein Bundestagsbeschluss gegen die BDS-Kampagne ("Boycott, Divestment and Sanctions"), die auf eine Isolation Israels aus Protest gegen die Behandlung der Palästinenser zielt. Der Bundestag verurteilte 2019 die BDS-Boykottaufrufe.
Das Parlament stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung "antisemitisch" seien und das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Der Bundestag forderte die Bundesregierung sowie Länder, Städte und Gemeinden auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen.
Unterstützer der Kampagne klagten dagegen. Aus ihrer Sicht wurden sie durch den Bundestagsbeschluss in ihren Grundrechten verletzt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage im Oktober 2021 zunächst als unbegründet zurück.
Die Berufungsklage lehnte das OVG nun mit Verweis auf die Nichtzuständigkeit ab. Der Bundestag habe den Parlamentsbeschluss in seiner Eigenschaft als Gesetzgebungsorgan gefasst, hieß es zur Begründung. Es handle sich daher um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, wofür die Verwaltungsgerichte nicht zuständig seien. Eine Revision ließ das Gericht zu.
C.Meier--BTB