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IStGH zeigt sich nach russischem Vorgehen gegen Chefankläger unbeirrt
Auf das Auftauchen seines Chefanklägers auf einer russischen Fahndungsliste hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit scharfer Kritik reagiert. "Der IStGH hält diese Maßnahmen für inakzeptabel", erklärte der Gerichtshof mit Sitz in Den Haag. "Das Gericht wird sich bei der Ausübung seines rechtmäßigen Mandats, Rechenschaftspflicht für die schwersten Verbrechen sicherzustellen, nicht beirren lassen."
Ein Bild des britischen IStGH-Chefanklägers Karim Khan war am Freitag in der Datenbank des russischen Innenministeriums zu sehen gewesen. In den vom Ministerium veröffentlichten Angaben wird Khan als Mann beschrieben, der am 30. März 1970 im schottischen Edinburgh geboren wurde. Angaben zur vermeintlichen Straftat, wegen der Khan in der Fahndungsliste erschien, wurden nicht gemacht. Khan hatte im März einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen.
Das Gericht sei sich der "ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen" durch die russischen Behörden bewusst und "zutiefst beunruhigt", erklärte der IStGH nun. Seine 123 Mitgliedstaaten forderte der IStGH auf, "ihre Bemühungen zum Schutz des Gerichts" und seines Personals zu verstärken.
Der IStGH beschuldigt Putin der Kriegsverbrechen wegen der Verschleppung tausender ukrainischer Kinder im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Moskau weist die Vorwürfe zurück. Wenige Tage nach der Ausstellung des Haftbefehls leitete Moskau seinerseits eine strafrechtliche Ermittlung gegen Khan und drei IStGH-Richter ein.
T.Bondarenko--BTB