-
Marokko fordert Aufklärung nach Tod von Staatsbürger bei Polizeieinsatz in Italien
-
Drogenbeauftragter Streeck begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen
-
Nach tagelangen Protesten: Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Mit Neundarter: Littler im Viertelfinale des World Matchplay
-
Trump sagt libanesischem Präsidenten Unterstützung bei Friedensbemühungen mit Israel zu
-
Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinbruch
-
Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu
-
Frankreich beschließt als erstes EU-Land Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Frankreich beschließt Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren
-
Frankreich: Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt
-
"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinverletzung
-
Trump: USA sind mit Iran "noch lange nicht fertig" - Atomanlage Pickaxe Mountain mögliches Ziel
-
Brite soll Ex-Ministerin Widdecombe mit 21 Hammer-Schlägen getötet haben
-
Guterres reist diese Woche nach Syrien - Erster Besuch eines UN-Chefs seit 2009
-
Trump will bei sich bei Blockade saudiarabischer Häfen um Huthis "kümmern"
-
Reiche gehen Lockerungen der EU-Regeln für Gas- und Ölimporte nicht weit genug
-
Neuer Premier Burnham kündigt Kostensenkungen für Briten an
-
Tour-Aus für Lipowitz: Sturzdrama überschattet Zeitfahren
-
Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten
-
Libanesische Armee stationiert Truppen in weiterer "Pilotzone"
-
Nach Gewalt bei Protesten in Indien: Gandhi fordert Rücktritt von Premier Modi
-
Universitätsklinikum Halle: Zwillinge mit zwei verschiedenen Geburtstagen
-
Caritas kritisiert Bundesregierung wegen Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Deutsche-Welle-Journalist Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Einnahmen aus Tabaksteuer im ersten Halbjahr 2026 zurückgegangen
-
Abgesetzter türkischer Oppositionsführer Özel kündigt Gründung einer neuen Partei an
-
Durchsuchungen bei ehemaliger Regierungspartei Fidesz in Ungarn
-
Eltern lassen Baby verhungern: Lebenslange Haft wegen Mordes in Schleswig-Holstein
-
Merz: Deutschland will mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht in Gefängnis Suizid
-
Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen
-
Neuer britischer Premier Burnham schafft Mehrwertsteuer auf Strom ab
-
Merz: Wegen Spahn-Nachfolge weitere Gespräche mit Söder und Fraktion geplant
-
Abnehmmittelhersteller Novo Nordisk verklagt Ely Lilly in den USA
-
Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig
-
20-Jähriger wegen antisemitischer Gewalttat in Bayern festgenommen
-
Sprung ins Wasser: Polizist rettet Zwergpudel auf Hafenbecken in Rheinland-Pfalz
-
Tebas rechnet ab: System Infantino "an der Wurzel krank"
-
Diensthund auf Mann losgelassen: Bewährungsstrafe für Polizistin in Hamburg
-
Pistorius bekräftigt Pläne zu Einstieg des Bundes bei Rüstungskonzern KNDS
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht Suizid
-
Adeyemi soll am Mittwoch in Barcelona vorgestellt werden
-
Struff nimmt Schwung mit nach Kitzbühel
-
Rohstahlproduktion in Deutschland steigt deutlich - aber Nachfrage bleibt niedrig
-
Fall Spahn bringt Bewegung in Debatte über Leihmutterschaften
-
Sexueller Missbrauch an Kindern: Digitale Gewalt nimmt zu - auch wegen KI
-
Deutscher Biermarkt schneidet schlecht ab: Ausstoß gesunken
Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Berliner Kammergericht hat einen deutschen Taliban-Anhänger wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Strafsenat sprach den 31- jährigen Omar H. zudem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der in Berlin geborene deutsche Staatsangehörige die Bundesrepublik Ende Januar 2010 verlassen hatte und in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist war, um sich dort nach seiner Ankunft im März 2010 mit Gleichgesinnten der dschihadistischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahedin (DTM) anzuschließen. Ziel der Organisation sei es gewesen, alle ausländischen Truppen aus Afghanistan gewaltsam zu vertreiben, das Land von westlichem Einfluss zu "befreien" und ein auf dem islamischen Schariarecht basierendes Gesellschaftssystem zu errichten.
H. habe sich zwar nicht an Kampfhandlungen beteiligt, die Organisation aber finanziell unterstützt, sich ihr untergeordnet und versucht, weitere Anhänger für sie zu gewinnen. Nach dem Tod ihrer Anführer im April 2010 habe die DTM sich allerdings vermutlich bereits Ende Mai 2010 aufgelöst. Damit endete nach den Feststellungen der Gerichts auch die Mitgliedschaft des Angeklagten bereits wenige Wochen nach seiner Ankunft im Kampfgebiet.
Der Senat hielt dem Angeklagten bei der Strafzumessung unter anderem zugute, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war und sich inzwischen von seinen radikalislamischen Überzeugungen losgesagt habe. Bereits am ersten Prozesstag hatten alle Verhandlungsparteien einem Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt, demzufolge H. auf Basis eines glaubwürdigen Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen konnte.
In einer von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung bestätigte H., sich der Gruppierung angeschlossen zu haben. Seine Hauptmotivation sei eigentlich "ein ziviles, asketisches Leben in einer puren islamischen Umgebung" gewesen, er sei dann aber "schleichend Teil der DTM geworden". Er wolle jedoch nun "ein gutbürgerliches Leben führen".
Er sei nach Auflösung der Gruppierung an einen anderen Ort in Pakistan gereist, hieß es in der Einlassung weiter. Konkrete Angaben dazu, wo er sich die zehn Jahre bis zur seiner Wiedereinreise nach Deutschland 2020 aufgehalten hatte, wollte H. aufgrund zwei anderer Ermittlungsverfahren aber nicht machen.
Der Angeklagte war kurz nach seiner Einreise im August 2020 festgenommen worden. Ein gegen ihn erlassener Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, so dass H. von der Haft verschont wurde. Der Prozess gegen ihn begann vor rund zwei Wochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
T.Bondarenko--BTB