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Frühere RBB-Intendanzleiterin mit Klage gegen Kündigung gescheitert
Die ehemalige Leiterin der Hauptabteilung Intendanz des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) ist vor Gericht mit einer Klage gegen ihre Kündigung gescheitert. Die außerordentliche Kündigung von Verena Formen-Mohr sei wirksam, teilte das Arbeitsgericht Berlin am Freitag mit, ohne ihren Namen zu nennen. Der Sendeanstalt sei eine Weiterbeschäftigung bis zum Fristende im Juli 2025 nicht zuzumuten gewesen. (Az.: 21 Ca 10927/22)
Nach Ansicht des Gerichts missachtete sie, dass schriftliche Beraterverträge Voraussetzung für eine Rechnungsfreigabe und der Erweiterung von Beratungsverträgen sind. Dadurch habe sie Vermögensinteressen des RBB gefährdet. Die Form von Beraterverträgen sei im RBB klar geregelt. Ohne die Beachtung dieser Regeln sei die Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder nicht möglich.
Wegen dieser klaren Regeln, ihrer herausgehobenen Stellung und der daraus einhergehenden Verantwortung sei eine Abmahnung nicht nötig gewesen. Der RBB habe die Kündigung unter Einhaltung der Fristen ausgesprochen. Eine ordentliche Kündigung sei als milderes Mittel nicht in Betracht gekommen, weil der Personalrat nicht beteiligt gewesen sei.
Die Intendanzleiterin war im Zuge der Affäre um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger entlassen worden. Diese hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung Anfang August zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als Intendantin zurückgetreten. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr zudem fristlos.
F.Müller--BTB