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Generalinspekteur lehnt Wiedereinführung der Wehrpflicht ab
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, hat sich gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ausgesprochen. "Die Wehrpflicht, so, wie wir sie noch kennen, ist in der jetzigen Situation nicht erforderlich", sagte Zorn den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. Die Bundeswehr und ihre Aufgaben hätten sich verändert. "Für den Kampf im Cyberraum, um nur ein Beispiel zu nennen, sind Wehrpflichtige absolut ungeeignet.",
Die Bundeswehr brauche "gut ausgebildetes, in Teilen sogar hochspezialisiertes Personal, um das gesamte Aufgabenspektrum abzudecken", sagte Zorn. Er wies zudem darauf hin, dass eine Entscheidung dieser Tragweite nicht auf die Schnelle getroffen werden könne. "Mit Blick auf eine Umstrukturierung der Bundeswehr wieder hin zu einer Streitkraft, die sich wesentlich auf eine Mobilmachung aus dem Volk heraus abstützt, muss es vorher eine gesamtgesellschaftliche Debatte geben."
"Die Vorbereitungen dafür bräuchten dann auch viel Zeit, Kraft und den politischen wie gesellschaftlichen Konsens, dass das sicherheitspolitisch erforderlich ist", sagte Zorn. Darüber hinaus sei die "Klärung rechtlicher und grundgesetzlicher Fragen" nötig.
Gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht als Reaktion auf die Ereignisse in der Ukraine sprach sich SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert aus. "Eine Reaktivierung der Wehrpflicht leistet keinen Beitrag zum Abbau aktueller Bedrohungen und lenkt von dringlichen Problemen ab“, sagte er den Funke-Zeitungen. Ihr Nutzen für die Bundeswehr sei mehr als fraglich. "Die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr krankt bislang meist an schlechter Ausstattung und auch an ihrem Image. Das lässt sich ändern, aber nicht über Wehr- und Dienstpflicht."
Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der angekündigten Stärkung der Bundeswehr gab es aus der Union und Teilen der SPD Forderungen, eine allgemeine Dienstpflicht zu diskutieren. Diese würde sich nicht auf die Wehrpflicht beschränken, sondern alternativ auch einen Dienst etwa im Pflege- und Sozialbereich vorsehen.
Die Wehrpflicht würde nach geltender Rechtslage daneben wieder "im Spannungs- oder Verteidigungsfall" in Kraft treten. Diese müssten im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.
P.Anderson--BTB