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Präventives Klebeverbot gegen Aktivistin muss genau genug sein
Wenn die Polizei präventiv ein Klebeverbot gegen Klimaaktivisten ausspricht, muss dieses genau genug sein. Einem Eilantrag einer Aktivistin gegen einen entsprechenden Bescheid wurde stattgegeben, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Montag erklärte. Die Polizei hatte ihr untersagt, sich bis Juni auf den "Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes" der Stadt festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren.
Für den Fall, dass die Aktivistin sich nicht daran halten sollte, drohte die Behörde ein Zwangsgeld von 2000 Euro an. Das Verwaltungsgericht stellte aber fest, dass der Bescheid zu unbestimmt sei. Die Adressatin könne ihm nicht genau entnehmen, was von ihr verlangt werde. Denn aus der stark verkleinerten Anlage im Bescheid gehe nicht hervor, welche Straßen davon erfasst seien.
Der Bescheid gegen die Aktivistin ist darum ausgesetzt. Das ist aber nicht als Genehmigung für das sogenannte Klimakleben zu verstehen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Die Behörde könne einen neuen Bescheid erlassen und das Verbot darin bestimmter formulieren. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
F.Müller--BTB