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Verfassungsbeschwerden gegen Verbot von "linksunten.indymedia" scheitern in Karlsruhe
Das Verbot von "linksunten.indymedia" wird nicht genauer in Karlsruhe überprüft. Laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht insgesamt fünf Verfassungsbeschwerden dagegen nicht zur Entscheidung an. Die Internetplattform war 2017 vom Bundesinnenministerium verboten und die Gruppe aufgelöst worden, weil sie sich als linksextremistischer Verein gegen die Verfassung richte. (Az. 1 BvR 1336/20)
Auf der Seite sei zu Gewalttaten aufgerufen worden, erklärte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Zudem würden verfassungsfeindliche Beiträge veröffentlicht. Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot scheiterten Anfang 2020 aus formalen Gründen.
Gegen dieses Urteil und gegen die Verbotsverfügung durch das Ministerium zogen vier Männer und eine Frau vor das Bundesverfassungsgericht. Sie hätten aber nicht ausreichend erklärt, dass die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte bestehe, teilte dieses nun mit.
E.Schubert--BTB