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Verschärfte Zugangsregeln für den Bundestag beschlossen
Nach den Umsturzplänen einer Reichsbürger-Gruppierung sind die Zutrittsregeln für den Deutschen Bundestag verschärft worden. Das Anmeldeverfahren für Gäste werde so geändert, dass vorab eine Zuverlässigkeitsüberprüfung möglich sei, entschied der Ältestenrat am Donnerstag laut Bundestagsverwaltung. Ehemalige Abgeordnete erhalten demnach zudem künftig nicht mehr automatisch einen lebenslangen Zugang zum Gebäude.
Der Bundestag verwies ausdrücklich auf die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. Sie war im Zuge der Razzia gegen ein mutmaßliches Terror-Netzwerk aus der Reichsbürger-Szene im Dezember festgenommen worden. Es soll unter anderem eine gewaltsame Erstürmung des Parlaments geplant haben. Zudem verwies der Bundestag als Grund für die Änderung der Zugangsregeln auf "Störungen von Mitgliedern der Gruppe Letzte Generation".
Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete werde nun innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt, erklärte der Bundestag. "Diese erhalten zukünftig auf Antrag einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung."
Auch Abgeordnete würden nun grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen, um die Arbeit des Pfortenpersonals zu erleichtern, hieß es weiter. Zudem soll es "stichprobenartige anlassunabhängige Sicherheitskontrollen" für Inhaber von Bundestagsausweisen geben.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sie Inhaber von Bundestagsausweisen werden zudem fortan jährlich wiederholt, auch wenn der Ausweis länger gilt. Weitere Gruppen würden verpflichtet, "vor Zugang in die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen".
A.Gasser--BTB