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Frankfurts Ex-Oberbürgermeister Feldmann zu Geldstrafe wegen Korruption verurteilt
Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist in einem Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte am Freitag 120 Tagessätze zu 175 Euro wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gegen den 64-Jährigen, also insgesamt 21.000 Euro. Zudem ordnete es die Einziehung von 5989 Euro an. Die Geldstrafe liegt etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
In dem Prozess ging es um Vorwürfe wegen überhöhter Gehälter und um Betrug bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO), bei der Feldmann vor seiner Zeit als Oberbürgermeister gearbeitet hatte.
Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass Feldmann mit der damaligen Leitung der AWO eine "stillschweigende Unrechtsvereinbarung" traf: Feldmanns frühere Lebensgefährtin und spätere Ehefrau bekam als Leiterin einer Kita ohne vorherige einschlägige Berufserfahrung einen überhöhten Lohn und zudem einen Dienstwagen gestellt. Die Frankfurter AWO unterstützte Feldmann im Wahlkampf 2018 durch das Einwerben von Spenden. Als Gegenleistung vereinbarte Feldmann nach Auffassung des Gerichts mit dem Kreisverband stillschweigend, dessen Interessen bei seiner Amtsführung "wohlwollend" zu berücksichtigen.
Die Einstellung von Feldmanns Frau, von der er mittlerweile getrennt lebt, wurde 2014 bei einem gemeinsamen Abendessen mit dem für die AWO verantwortlichen Ehepaar spontan aufgrund seiner Stellung als Oberbürgermeister vereinbart, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel. "Sie hatte dafür beim besten Willen nicht die notwendige Qualifikation", fügte er hinzu.
Der wahre Grund für die Einstellung der Frau sei gewesen, Feldmann "weiter anzufüttern", sagte der Richter. Bereits zwei Jahre zuvor habe die damalige AWO-Leitung auf Feldmanns "Wohlwollenskonto" eingezahlt, indem sie einer Rückkehrvereinbarung für Feldmann für den Fall seiner Niederlage bei der OB-Wahl zustimmte - obwohl es Unzufriedenheit mit seinen Leistungen bei der AWO gab.
Das Abendessen habe einen dienstlichen Hintergrund gehabt, keinen privaten, befand das Gericht. Feldmanns private Beziehung zu dem AWO-Ehepaar bezeichnete Gröschel als "suboptimal". Feldmanns damalige Lebensgefährtin habe das Paar auch an diesem Abend erst kennengelernt.
Der zweite Anklagepunkt war die Wahlkampffinanzierung. Die AWO-Leitung rief bei der Wiederwahl Feldmanns zu Wahlkampfspenden auf und informierte ihn über den Stand der eingegangenen Spenden. Der AWO sei eine Wiederwahl gelegen gekommen, sagte Gröschel.
Das Gericht blieb bei seiner Entscheidung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe in Höhe von 31.500 Euro gefordert hatte. Feldmanns Verteidigung plädierte auf einen Freispruch.
Bei mehr als 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft, wenn das Urteil rechtskräftig ist. In seinem sogenannten letzten Wort hatte Feldmann die Vorwürfe vergangene Woche erneut zurückgewiesen.
Mitten in den Prozess fiel der Bürgerentscheid zu Feldmanns Abwahl. Eine überwältigende Mehrheit sprach sich im November gegen seinen Verbleib im Amt aus. Seine Amtszeit war zuletzt von Skandalen geprägt. Bei einem Flug nach Sevilla zum Finale des Fußballbundesligisten Eintracht Frankfurt in der Europa League im Mai wurden ihm sexistische Äußerungen vorgeworfen. Bei der anschließenden Siegesfeier der Eintracht empfanden viele sein Verhalten als anmaßend.
Zudem sagte Feldmann während des Korruptionsprozesses vor Gericht aus, dass er seine Frau nur wegen einer ungeplanten Schwangerschaft geheiratet habe. Er habe eigentlich eine Abtreibung der heute sechsjährigen Tochter gewollt. Für diese Äußerung und für die beiden Vorfälle im Zusammenhang mit Fußball entschuldigte er sich später.
D.Schneider--BTB