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Bundesverfassungsgericht verhandelt über automatisierte Datenauswertung durch Polizei
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe über die Polizeigesetze in Hessen und Hamburg. Konkret geht es um die Möglichkeiten, die der Polizei dort zur Überwachung eingeräumt werden, nämlich die automatisierte Auswertung von Daten. Verschiedene Organisationen und Einzelpersonen reichten dagegen Verfassungsbeschwerden ein. (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)
Software soll der Polizei dabei helfen, für sie verfügbare Daten automatisch auszuwerten und so zum Beispiel Zusammenhänge zwischen Menschen oder Organisationen herzustellen. Datenschützer befürchten unter anderem, dass auch Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten können. An beiden Verfassungsbeschwerden ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte beteiligt. Sie erklärte vor der Verhandlung, erreichen zu wollen, "dass für den Einsatz komplexer Auswertungssoftware durch die Polizei strenge Maßstäbe aufgestellt werden". Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.
T.Bondarenko--BTB