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Keine Verurteilung wegen Brandstiftung in Prozess um rechte Anschläge in Berlin-Neukölln
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat im Fall einer rechtsextremen Anschlagsserie im Bezirk Neukölln einen der Hauptbeschuldigten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Das Gericht habe sich nicht "mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit" von Tilo P.s Schuld überzeugen können, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Hauser am Donnerstagabend.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Hauptstadt hatte P. sowie Sebastian T., gegen den separat weiter verhandelt wird, zur Last gelegt, in einer Nacht Anfang Februar 2018 zuerst das Autos eines Neuköllner Buchhändlers sowie anschließend das des Linken-Politikers Ferat Kocak gemeinschaftlich angezündet zu haben. Sie wollten den Vertreterinnen der Anklagebehörde zufolge damit Menschen, "die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einschüchtern".
T. habe dabei die Autos angezündet, P. Schmiere gestanden, fassten die Staatsanwältinnen in ihrem Plädoyer zusammen. Sie beriefen sich dabei unter anderem auf abgehörte Telefongespräche und abgefangene Handynachrichten. Wegen der Beihilfe zur Brandstiftung plädierten sie für P. auf dreieinhalb Jahre Haft.
Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht: Zwar habe P. Kocak ausgespäht, dies reiche jedoch nicht für eine Verurteilung wegen Brandstiftung aus, sagte Richterin Hauser. Sie verurteilte den 39-Jährigen stattdessen für das mitangeklagte Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. P.s Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
Nebenkläger Kocak kritisierte nach der Verhandlung das Urteil als "Freifahrtsschein für Menschen, die rechtsterroristisch agieren". Seine Anwältin Franziska Nedelmann hatte zuvor in ihrem Plädoyer die besonderen Motive der Tat betont: Das Auto ihres Mandanten sei "aus rassistischen Gründe angezündet" worden, sagte sie. Aus zahlreichen Beweismittel spreche zudem "eine gewaltorientierte, rassistische, frauenfeindliche, menschenverachtende Grundhaltung des Angeklagten".
Das Berliner Landeskriminalamt rechnet der Anschlagsserie rund 70 Straftaten zu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 in Neukölln verübt.
Die Generalstaatsanwaltschaft zog 2020 die Ermittlungen zu den Anschlägen an sich - wegen des Verdachts, dass ein Staatsanwalt mit der AfD sympathisieren könnte. Mit Versäumnissen bei der Aufklärung der Anschlagsserie befasst sich seit Mai zudem ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
I.Meyer--BTB