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Faeser will Disziplinar- und Waffenrecht reformieren
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will als Konsequenz aus der Reichsbürger-Razzia eine Reihe von Gesetzesverschärfungen auf den Weg bringen. Diese betreffen das Waffen- und das Disziplinarrecht, wie sie am Mittwoch in Berlin sagte. Faeser plant, dass halbautomatische Waffen künftig nicht mehr im Privatbesitz sein dürfen. Widerstand dagegen kam von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Ziel von Faesers Initiative ist es zudem, einen Abgleich der Polizei sowie der Waffenbesitzbehörden über etwaige Umzüge zu erhalten. Buschmann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Mittwoch: "Wir haben in Deutschland strenge Waffengesetze. "Aber selbst die strengsten Waffengesetze helfen nicht wirklich, wenn sich Menschen illegal Waffen beschaffen." Es gehe jetzt vielmehr darum, das geltende Recht besser durchzusetzen.
Mit Blick auf die Frage, ob es ein schärferes Waffenrecht geben werde, sagte ein Sprecher Buschmanns: "Das ist dann Gegenstand der Gespräche in der Bundesregierung, die sicherlich wie immer konstruktiv ablaufen werden."
Faeser wollte noch am Mittwoch eine Neuerung des Disziplinarrechts in die Ressortabstimmung geben. Dabei gehe es darum, dass Extremisten aus dem öffentlichen Dienst nicht mehr auf der Grundlage von Verwaltungsgerichsverfahren, sondern per Verwaltungsakt entfernt werden. "Wir wollen nicht, dass Extremisten aus dem öffentlichen Dienst heraus unsere Demokratie gefährden können", sagte die Ministerin.
Buschmann signalisierte Unterstützung für das Vorhaben, Beamte leichter aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, wenn sie sich verfassungsfeindlich verhalten: "Entscheidend ist, dass wir Menschen mit einer staatsfeindlichen Gesinnung frühzeitig identifizieren und aus dem öffentlichen Dienst entfernen."
Dabei gehe es aber auch um Augenmaß, mahnte der Minister. "Eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst muss die Ausnahme bleiben und natürlich höchste rechtliche Standards erfüllen." Beamte müssten sicher sein können, dass ihnen dies nicht geschehe, solange sie sich an Recht und Gesetz halten. Eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst "darf nur im absoluten Ausnahmefall geschehen, wenn klar ist, dass jemand nicht auf dem Boden der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung steht und extremistische Neigungen verfolgt", sagte Buschmann.
Vor einer Woche waren Polizei und Bundesanwaltschaft mit mehreren tausend Einsatzkräften bundesweit gegen ein mutmaßliches Terror-Netzwerk aus Reichsbürgern vorgegangen, die einen gewaltsamen Umsturz geplant haben sollen. Die Razzia habe "gezeigt, dass unsere Sicherheitsbehörden sehr gut und effektiv arbeiten", sagte Buschmann dem RND. "Sie haben diese mutmaßlich terroristische Vereinigung aufgespürt und Beweismaterial gesammelt. Und sie haben frühzeitig dafür gesorgt, dass diese Leute niemanden gefährden konnten."
Faeser verwies zudem auf das Demokratiefördergesetz, das das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hatte. Es schaffe die Möglichkeit, präventiv tätig zu werden. Wichtige Partner seien dabei die zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das Gesetz legt fest, dass Initiativen gegen Hass und Gewalt künftig dauerhaft gefördert werden können - bislang ist das nur projektbezogen möglich.
H.Seidel--BTB