-
Ehemaliger Soldat wegen mehrfacher Vergewaltigung in Bayern vor Gericht
-
Sachsen-Anhalt: Bauarbeiter stirbt bei Einsturz von historischem Kellergewölbe
-
UNO: 2025 wohl zweit- oder drittheißestes Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Merz fordert Bevorzugung heimischer Stahlhersteller
-
BSW: Wagenknecht will sich für Partei "weiter in führender Rolle einsetzen"
-
Falsche Polizisten schlagen in Nachbarschaft von Münchner Polizeipräsidium zu
-
Ältester Präsident der Welt in Kamerun für achte Amtszeit vereidigt
-
Klimagipfel in Belém beginnt mit etwa 50 Staatenlenkern und neuem Waldschutz-Fonds
-
31-Jähriger nach Hakenkreuzschmierereien aus Blut in Hanau gefasst
-
Merz-Besuch in Belém: Signal für Multilateralismus und Unterstützung von Waldschutzfonds
-
"Passauer Millionenerbe": Pflegerin rechtskräftig wegen Testamentsfälschung verurteilt
-
Spionageverdacht: Debatte über Umgang mit AfD-Parlamentsanfragen hält an
-
Islamistischen Anschlag vorbereitet: Urteile gegen Brüder aus Mannheim rechtskräftig
-
Prozess gegen mutmaßlichen ranghohen PKK-Funktionär in Stuttgart begonnen
-
Weniger Bürokratie, mehr Befugnisse: Bundestag beschließt Gesetz für bessere Pflege
-
Mögliche Zusammenarbeit: US-Ministerin besucht Militärstützpunkte in Ecuador
-
Rheinland-Pfalz: Autofahrer rammt Fahrzeug von hinten - zwei Senioren tot
-
Betrugsermittlungen gegen zwei AfD-Abgeordnete aus Augsburg
-
Papst Leo XIV. empfängt Palästinenserpräsident Abbas zu erstem Treffen im Vatikan
-
Geschäft mit Finanzderivaten: EU eröffnet Kartellverfahren gegen Deutsche Börse
-
EGMR verwirft Klage von katalanischen Unabhängigkeitsbefürwortern gegen Untersuchungshaft
-
ATP Finals: Zverev mit Losglück - und gegen Sinner
-
WM-Quali: Nagelsmann holt El Mala - und Sané zurück
-
Stahlgipfel im Kanzleramt: Merz hebt Bedeutung der Branche hervor
-
Frau bringt in Berliner Charité Fünflinge zur Welt
-
"Spornt an": Friedrich und Lochner schätzen Konkurrenzkampf
-
Drei Jahre oder kürzer: BGH prüft Speichern beglichener Schulden durch die Schufa
-
Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin in Dresden: Angeklagte schweigt
-
Bundesliga-Start 2026 wegen WM erst am 28. August
-
Nationale Armutskonferenz: Betroffene fordern Respekt und Unterstützung
-
Umfrage: Mehrheit befürwortet weiterhin mehrgliedriges Schulsystem
-
Warken bringt Reform der Notfallversorgung auf den Weg
-
Mieterbund warnt: Sechs Millionen Mieter durch hohe Kosten "extrem überlastet"
-
Frankreichs Rechnungshof kritisiert Sicherheitsvorkehrungen im Louvre scharf
-
Offenbar neuer Brandanschlag auf Stromversorgung in Berlin geplant
-
Ermittlern aus Niedersachsen gelingt Schlag gegen illegalen Cannabisanbau
-
Saarland: Bewährungsstrafe für Autoprüfer wegen falsch ausgestellter Plaketten
-
Frau bei Bahnunfall in Potsdam getötet
-
Tierschützer raten zu Hundemänteln: Oftmals mehr als "modisches Accessoire"
-
Oberlandesgericht Dresden: Mutmaßliche NSU-Unterstützerin schweigt zu Prozessbeginn
-
DIHK-Umfrage: Stimmung deutscher Unternehmen leicht eingetrübt
-
Bis 2029: Kleindienst verlängert vorzeitig in Gladbach
-
Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen
-
Nach Klöckners "Puff"-Äußerung: Warken für Sexkaufverbot in Deutschland
-
Dobrindt: Kritische Infrastrukur besser vor Sabotage und Spionage schützen
-
Studie: Mietkosten nach Umzug deutlich höher - vor allem in Städten
-
Räumung von Drogenlabor in Brandenburg beendet - zwölf Container benötigt
-
Durchsuchungen in Fall von getötetem Achtjährigen aus Güstrow - keine Festnahme
-
Weiterer Korruptionsprozess gegen Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner beginnt
-
Wehrdienst: Röwekamp will Kriterien für Auswahl nach flächendeckender Musterung
Strafmaß im Prozess gegen US-Rapper "Diddy" Combs wird am 3. Oktober verkündet
Das Strafmaß gegen den teilweise wegen Sexualverbrechen für schuldig gesprochenen US-Rapper Sean "Diddy" Combs wird laut einer Einigung der Prozessparteien vom Dienstag am 3. Oktober verkündet. Die Staatsanwaltschaft hält Gerichtsdokumenten zufolge eine Haftstrafe zwischen zwei Jahren und drei Monaten und drei Jahren und drei Monaten für angemessen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der Richter das Höchstmaß von zehn Jahren Haft verhängt.
Combs' Verteidigung hat angedeutet, eine Strafe zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten zu fordern. Der Rapper befindet sich seit September 2024 in einem berüchtigten Gefängnis in Brooklyn. Seine bisherige Haftzeit wird in dem Urteil angerechnet werden.
Die Geschworenen in dem viel beachteten Prozess hatten den US-Rapper vergangene Woche in den schwerwiegendsten Anklagepunkten freigesprochen. In zwei von fünf Anklagepunkten, darunter der Zuführung zur Prostitution, wurde Combs jedoch schuldig gesprochen.
Die Anklage hatte dem Rapper vorgeworfen, Frauen mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys gezwungen zu haben. Im Hauptanklagepunkt - der Bildung einer kriminellen Vereinigung - sprachen die Geschworenen den Musiker frei.
T.Zimmermann--VB