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Russische Botschaft fordert von Berliner Behörden Rücknahme von Flaggenverbot am 8. und 9 Mai
Russlands Botschaft in Berlin hat die Behörden der Hauptstadt dazu aufgefordert, das Verbot von russischen Flaggen und anderen Symbolen im Umfeld sowjetischer Ehrenmale in Berlin am Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges aufzuheben. "Wir fordern die vollständige Abschaffung der entsprechenden Verbote", erklärte die russische Botschaft am Dienstag. "Wir betrachten sie als Diskriminierung, die dem Geist der historischen Versöhnung zwischen den Völkern Russlands und Deutschlands in der Nachkriegszeit widerspricht."
"Wir halten die Entscheidung der Berliner Behörden für inakzeptabel (...)", erklärte die russische Botschaft. "Wir würden gerne daran erinnern, dass die Sowjetunion für den friedlichen Himmel mit dem Leben von mehr als 27 Millionen ihrer Bürger bezahlt hat, die auf Schlachtfeldern fielen, in Nazi-Konzentrationslagern gefoltert wurden und an harter Zwangsarbeit, Hunger und Krankheit starben", hieß es weiter.
Die Berliner Polizei hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass am 8. und 9 Mai auf dem Gelände und im Umfeld der sowjetischen Ehrenmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide in der Hauptstadt bestimmte Symbole verboten seien. "Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren", erklärte die Polizei.
Deshalb seien Symbole wie etwa "Fahnen mit russischem Bezug", das schwarz-orangefarbene Georgsband sowie Zeichen, "die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen", untersagt. Das Georgsband war ursprünglich eine zaristische Militärauszeichnung, später wurde es zu einem Symbol für den Sieg der Roten Armee über Nazi-Deutschland. Von vielen Ukrainern wird das Band als Symbol russischer Aggression angesehen, in mehreren europäischen Ländern ist es verboten.
Ausgenommen von den Regeln sind nach Polizeiangaben unter anderem Veteranen des Zweiten Weltkriegs sowie Diplomaten.
K.Hofmann--VB