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"Star Wars"-Fans dürfen trotz Streits mit Urheber Logo weiterverwenden
In einem Streit unter "Star Wars"-Fans hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Entscheidung getroffen, die Bedeutung über die Anhänger der Filmreihe hinaus hat. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil behält ein Verein das Nutzungsrecht an einem von einem Vereinsmitglied gestalteten Logo auch im Fall von dessen Vereinsausschluss. Das Fortbestehen des Nutzungsrechts sei nicht grundsätzlich an die weitere Vereinsmitgliedschaft gebunden, hieß es. (Az. 11 U 61/22)
Zwischen dem Kläger und dem "Star Wars"-Fanklub war es zu einem nicht näher erläuterten Zerwürfnis gekommen. Nach seinem Ausschluss aus dem Fanklub wollte der Mann die Nutzung des von ihm gestalteten Logos untersagen. Wie zuvor das Landgericht entschied nun aber auch das OLG, dass der Kläger dem Verein ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt habe. Diese Rechte seien nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.
So sei die Idee des Logos gewesen, dies für die Außendarstellung des Vereins zu nehmen, nicht aber für die Identifikation des Klägers mit dem Verein. Der Mann könne die Rechteeinräumung auch nicht einfach zurückrufen. Seine pauschale Angabe, aus dem Verein "rausgeschmissen" worden zu sein, sei nicht ausreichend dafür, dass die weitere Nutzung des Logos unzumutbar sei. Die OLG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.
I.Meyer--BTB