-
Rohstofffonds der Bundesregierung "in den Startlöchern"
-
Warken setzt Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent fest - Kassen warnen höhere Kosten
-
"Er wollte töten": Prozess um Weihnachtsmarktanschlag in Magdeburg begonnen
-
Für die KI: Bitkom fordert bessere Bedingungen für Ausbau von Rechenzentren
-
Sachverständige: Wehrdienstgesetz unzureichend - Jüngere fühlen sich ignoriert
-
Parlamentswahl in Ägypten: Wahl zum Unterhaus begonnen
-
Taifun legt an Strand in Vietnam jahrhundertealtes Schiffswrack frei
-
Pistorius sieht Koalition vor Einigung auf Wehrdienst-Modell
-
Ausschusschef Röwekamp erwartet Wehrdienst-Einigung in dieser Woche
-
Staatsanwaltschaft fordert Haftentlassung des französischen Ex-Präsidenten Sarkozy
-
Pariser Gericht prüft Antrag von Ex-Präsident Sarkozy auf vorzeitige Haftentlassung
-
Demokraten und Republikaner einigen sich auf Vorschlag zum Ende der US-Haushaltssperre
-
USA beliebtestes außereuropäisches Reiseziel
-
Union kritisiert SPD-Mitgliederbegehren als "bizarr"
-
Neunjähriger fährt in Rheinland-Pfalz unter Anleitung von Vater Auto
-
Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt begonnen
-
Regierung startet Rohstofffonds - Weiteres Geld kommt von privaten Investoren
-
Tschechiens Außenminister warnt vor Reduzierung der Ukraine-Hilfe unter neuer Regierung
-
Abgeschwächter Taifun "Fung-wong" dreht von den Philippinen in Richtung Taiwan ab
-
Warken kündigt für Krankenkassen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent an
-
AfD verärgert über Steinmeier-Rede - Vorwurf der politischen Einmischung
-
Unbekannter steckt 24-Jährigem in Kneipe hunderte Euro ins Hemd
-
Wehrdienst: CDU-Ausschusschef Röwekamp rechnet mit Einigung noch in dieser Woche
-
Weiter Streit ums Heizungsgesetz in der Koalition
-
Annäherung im US-Haushaltsstreit: Übergangslösung nimmt erste Hürde im Senat
-
Darts: Springer überrascht beim Grand Slam of Darts
-
St. Brown bei Lions-Sieg mit Touchdown - und Trump-Einlage
-
OKC und Hartenstein nicht zu stoppen
-
Jonathan Taylor: Der Mann bei den goldenen Colts
-
Zähe Kost in Frankfurt: "Hatte wenig mit Fußball zu tun"
-
"Fantastisches Match": Zverev optimistisch nach Turin-Start
-
Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt startet
-
Pariser Gericht prüft Antrag von Ex-Präsident Sarkozy auf Freilassung unter Auflagen
-
Trump empfängt syrischen Übergangspräsidenten al-Scharaa im Weißen Haus
-
Weltklimakonferenz COP30 startet in brasilianischer Amazonas-Stadt Belém
-
UNHCR: Millionen Flüchtlinge von extremen Auswirkungen des Klimawandels betroffen
-
Selenskyj: Reparaturarbeiten an Energieanlagen laufen mit Hochdruck
-
BBC-Chef tritt nach Kritik an Bearbeitung von Trump-Aussagen für TV-Doku zurück
-
Locker gegen den Lieblingsgegner: Zverev schlägt Shelton
-
Gipfeltreffen von EU und Lateinamerika-Staaten in Kolumbien hat begonnen
-
BBC-Chef tritt nach Kritik an Bearbeitung von Trump-Aussagen zurück
-
VfL Wolfsburg entlässt Trainer Simonis
-
Norris gewinnt in Brasilien, Verstappen mit Aufholjagd
-
Israel erhält sterbliche Überreste von 2014 im Gazastreifen getötetem Soldaten
-
NFL: Indianapolis gewinnt Berlin Game
-
Ermittlungen nach Protest bei Konzert von israelischem Orchester in Paris
-
Sieben Pleiten in Folge: Pauli historisch schlecht
-
US-Verkehrsminister warnt vor massivem Flugchaos wegen Haushaltssperre
-
Deutschland Cup: DEB-Team holt sich zum elften Mal den Pokal
-
Taifun "Fung-wong" trifft auf Philippinen - Mehr als eine Million Menschen evakuiert
"Star Wars"-Fans dürfen trotz Streits mit Urheber Logo weiterverwenden
In einem Streit unter "Star Wars"-Fans hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Entscheidung getroffen, die Bedeutung über die Anhänger der Filmreihe hinaus hat. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil behält ein Verein das Nutzungsrecht an einem von einem Vereinsmitglied gestalteten Logo auch im Fall von dessen Vereinsausschluss. Das Fortbestehen des Nutzungsrechts sei nicht grundsätzlich an die weitere Vereinsmitgliedschaft gebunden, hieß es. (Az. 11 U 61/22)
Zwischen dem Kläger und dem "Star Wars"-Fanklub war es zu einem nicht näher erläuterten Zerwürfnis gekommen. Nach seinem Ausschluss aus dem Fanklub wollte der Mann die Nutzung des von ihm gestalteten Logos untersagen. Wie zuvor das Landgericht entschied nun aber auch das OLG, dass der Kläger dem Verein ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt habe. Diese Rechte seien nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.
So sei die Idee des Logos gewesen, dies für die Außendarstellung des Vereins zu nehmen, nicht aber für die Identifikation des Klägers mit dem Verein. Der Mann könne die Rechteeinräumung auch nicht einfach zurückrufen. Seine pauschale Angabe, aus dem Verein "rausgeschmissen" worden zu sein, sei nicht ausreichend dafür, dass die weitere Nutzung des Logos unzumutbar sei. Die OLG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.
I.Meyer--BTB