
-
Perplexity AI will Google-Browser Chrome für 34,5 Milliarden Dollar übernehmen
-
PSG-Coach Enrique sucht "anderes Torhüter-Profil"
-
Gewitter in Cincinnati: Zverev-Match auf Mittwoch vertagt
-
Moskau und Pjöngjang verkünden vor Gipfel in Alaska Verstärkung ihrer Zusammenarbeit
-
Hockey: Bundestrainer Henning will Spanien "niederreißen"
-
Merz lädt vor Putin-Trump-Gipfel zu virtuellem Ukraine-Treffen
-
Zwei Monate nach Attentat: Tausende nehmen in Bogotá Abschied von Uribe
-
Richter hebt Bolsonaros Hausarrest für Krankenhausbesuch vorübergehend auf
-
Proteste in Südwestengland gegen Urlaubsaufenthalt von US-Vizepräsident Vance
-
Hitzewelle in Europa: Drei Tote bei Waldbränden
-
Nach Trump-Befehl: Nationalgarde in Washington im Einsatz
-
"Traurig": Donnarumma verabschiedet sich von PSG
-
Vor Putin-Trump-Gipfel: Selenskyj warnt vor neuen russischen Offensiven
-
Nach Schützenfest: Hockey-Männer im EM-Halbfinale
-
250. Jahrestag der Unabhängigkeit der USA: Käfigkampf im Weißen Haus angekündigt
-
US-Regierungsbericht attestiert Deutschland mangelnde Meinungsfreiheit
-
FC Bayern gewinnt Generalprobe dank Toptalent Karl
-
Hitzewelle in Europa: Zwei Tote bei Waldbränden
-
Nächster Coup von Seidel: Achtelfinale in Cincinnati
-
Duplantis springt erneut Weltrekord
-
Selenskyj: Russland bereitet neue Offensiven an drei Frontabschnitten vor
-
Russische Gebietsgewinne: Ukrainische Armee meldet "schwierige" Kämpfe
-
Entsetzen in Gambia nach Tod von Baby durch Genitalverstümmelung
-
Hamas-Zivilschutz meldet verstärkte israelische Angriffe auf die Stadt Gaza
-
Seit Amtsantritt von Starmer: Mehr als 50.000 Migranten überqueren Ärmelkanal
-
Trump droht Zentralbankchef Powell mit Klage
-
Nichtregierungsorganisation "The Elders" prangern "Völkermord" im Gazastreifen an
-
Frankreich verabschiedet umstrittenes Gesetz über Pestizid-Verbot
-
Kommissarin: EU drängt auf UN-Plastikabkommen - "aber nicht um jeden Preis"
-
Evergrande kündigt Aufhebung von Notierung an Hongkonger Börse an
-
Trump-Zölle: US-Inflation verharrt im Juli bei 2,7 Prozent
-
Hessen: Staatlicher Islamunterricht an Schulen darf weiter angeboten werden
-
Extreme Hitze im Sport: "Es kann nicht so weitergehen"
-
Europäer bekräftigen vor Trumps Treffen mit Putin selbstbestimmte Zukunft der Ukraine
-
Video- und Computerspielmarkt in Deutschland wächst wieder
-
Hitzewelle in Europa: England klagt wegen anhaltender Dürre über Wasserknappheit
-
Lange Nachspielzeiten: Kircher relativiert Zahlen
-
Norwegischer Staatsfonds mit ordentlicher Rendite - währungsbedingter Wertverlust
-
Japan gedenkt der Opfer von weltweit schlimmsten Flugzeugabsturz vor 40 Jahren
-
Vor Supercup: DFL und Beckenbauer-Stiftung gründen Fonds
-
Selenskyj warnt vor "neuen Offensiven" der russischen Armee
-
Drei Bundesländer ziehen wegen Krankenhausplanung vor Bundesverfassungsgericht
-
Völler sicher: DFB-Team ist nur "schwer zu schlagen"
-
USA und China wollen weitere 90 Tage verhandeln - Zölle bleiben gesenkt
-
Erste Kritik aus SPD an Teilstopp von Waffenlieferungen an Israel
-
Studie: Willkommensklassen verzögern Spracherwerb geflüchteter Jugendlicher
-
Leverkusen verpflichtet Talent Poku
-
Gericht: Jobcenter kann zuviel gezahlte vorläufige Heizkostenzuschüsse einfordern
-
Klimaanlagen-Produktion in Deutschland in vier Jahren um 75,1 Prozent gestiegen
-
Wegen Woltemade: Wehrle setzt Bayern Ultimatum

Bei Untersuchung zu Grad der Behinderung darf Begleiter mitgenommen werden
Bei einer ärztlichen Untersuchung über den Grad einer Behinderung können Patienten sich von einem vertrauten Menschen begleiten lassen. Der Ausschluss des Begleiters dürfe aber gerichtlich angeordnet werden, wenn seine Anwesenheit eine geordnete Beweiserhebung erschwere, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag. Es ging um die Klage eines behinderten Manns aus Niedersachsen gegen die Herabsetzung des urprünglich festgestellten Grads der Behinderung. (Az. B 9 SB 1/20 R).
Im Klageverfahren beauftragte das Sozialgericht Osnabrück nacheinander zwei Orthopäden damit, ein Sachverständigengutachten auszustellen. Sie lehnten es aber ab, den Mann zu untersuchen, weil dieser unbedingt eins seiner erwachsenen Kinder dabei haben wollte. Das Sozialgericht wies daraufhin seine Klage zurück, das Landessozialgericht in Celle lehnte die Berufung ab. Es erklärte, dass der Kläger die Aufklärung des Sachverhalts verhindert habe.
Das Bundessozialgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Celle. Das Landessozialgericht habe alle Erkenntnisquellen ausschöpfen müssen, erklärte es. Ob der Kläger zu Recht nicht begutachtet worden sei, könne auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen nicht entschieden werden.
J.Fankhauser--BTB