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Lauterbach legt Richtlinien für Impfpflicht in Pflege und Gesundheit vor
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat neue Richtlinien zur Umsetzung der Impfpflicht in Gesundheit und Pflege vorgelegt. Er übermittelte den Ländern nach eigenen Angaben am Freitag eine 23-seitige Handreichung zur Anwendung des umstrittenen Gesetzes. Dabei gehe es etwa um die Frage, wie damit umgegangen werden soll, wenn jemand einmal geimpft sei und noch auf seine zweite Dosis warte, sagte der Minister.
Lauterbach übte erneut scharfe Kritik an Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der angekündigt hatte, das Gesetz wegen Problemen bei der Umsetzung vorerst nicht anzuwenden. "Wenn wir das Gesetz nicht umsetzen, wirft das die Frage auf, was haben wir für Staatsverständnis", sagte der Minister. "Wir verlangen ja die Mitarbeit der Bürger", sagte Lauterbach mit Blick auf die Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Da sei es "das Wenigste, was von uns verlangt werden kann, dass wir die eigenen Gesetze umsetzen".
Das Gesetz legt fest, dass Mitarbeiter in Einrichtungen der Gesundheit und Pflege bis 15. März einen Impfnachweis vorlegen müssen. Tun sie das nicht, können die Gesundheitsämter nach Prüfung des Falls ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen. Es gibt Befürchtungen, dass dies zu personellen Engpässen insbesondere in den Pflegeheimen führen könnte.
Söder hatte den Bund zuletzt aufgefordert, Klarheit über die Anwendung der Ende vergangenen Jahres beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu schaffen. Der CSU-Chef war für seine Ankündigung vielfach kritisiert worden.
L.Dubois--BTB