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Niedersächsisches Gericht kippt starre 500-Teilnehmer-Regel für Freiluftevents
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die in dem Bundesland geltende strikte Obergrenze von 500 Besuchern bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Die kategorische Festlegung sei angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens unangemessen, entschied das Gericht am Freitag in Lüneburg. Dies gelte zumindest für "sehr große Veranstaltungsorte" wie Sportstadien und Freiluftbühnen mit entsprechendem Abstandspotenzial.
Anders als eine Obergrenze in Relation zur maximalen Gästekapazität stelle die Regelung außerdem eine nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigte Benachteiligung von größeren Einrichtungen gegenüber kleineren dar, führten die Richter weiter aus. Eine Pflicht zur Genehmigung durch die Behörden für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sei aber angesichts der Pandemielage nicht zu beanstanden. Geklagt hatten laut Gericht unter anderem Profifußballvereine aus der dritten Liga.
T.Bondarenko--BTB