-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
Kein Anspruch mehr auf PCR-Test durch rote Warnmeldung auf Corona-App
Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App soll künftig nicht mehr ausreichen, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen. "Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Begründung dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). Künftig sollten PCR-Tests nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt. Die Warnmeldung auf der App reiche dafür nicht mehr.
Die Neuregelung ist in dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Testverordnung enthalten, wie die Zeitungen berichteten. Danach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht vorher aber in jedem Fall mit einem überwachten Antigen-Schnelltest abgeklärt werden.
Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Antigen-Schnelltest aus.
N.Fournier--BTB