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Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens
Das Verbot sogenannter Corona-Spaziergänge in zwei rheinland-pfälzischen Städten im Frühjahr 2022 ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtens gewesen. Die Versammlungebehörden hätten aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit davon ausgehen dürfen, dass auch künftig Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu erwarten seien, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mit. Es wies damit zwei Klagen ab. (Az: K 268/22.KO und 3 K 269/22.KO)
Die Städte Koblenz und Andernach hatten die nicht angemeldeten sogenannten Montags- und Samstagsspaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen im Januar per Allgemeinverfügung verboten. Grund dafür waren Verstöße gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht in der Vergangenheit. Dadurch bestehe die Gefahr zahlreicher Infektionen mit dem Coronavirus, hieß es zur Begründung.
Diese Einschätzung teilten die Koblenzer Richter. Die Behörden hätten das Gesundheitsrisiko durch die Omikron-Variante als sehr hoch einstufen dürfen, erklärten sie. Mildere Mittel als das Verbot habe es nicht gegeben. Eine Auflösung durch die Polizei war nach Ansicht der Richter auch nicht in gleicher Weise geeignet, Gesundheitsgefahren effektiv abzuwehren.
Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen war der Entscheidung zufolge wegen der angespannten Infektionslage notwendig. Den Veranstaltern war es demnach zuzumuten, ihre regelmäßigen Spaziergänge anzumelden und damit vm Versammlungsverbot nicht von vornherein betroffen zu sein.
O.Bulka--BTB