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BAG verhandelt über Lohn nach Arbeitsverbot wegen Türkei-Reise in Pandemie
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über ein gemäß betriebsinternen Corona-Regeln verhängtes Arbeitsverbot. Dem Kläger waren nach einem Türkei-Urlaub im August 2020 für zwei Wochen der Zugang zum Arbeitsplatz sowie der Lohn verwehrt worden. Streitig ist der Lohnanspruch, wenn nach staatlichen Regeln eine Quarantäne nicht erforderlich war. (Az: 5 AZR 154/22)
Die Türkei war Juni 2020 als Risikogebiet eingestuft worden. Laut staatlicher Regelung war eine Quarantäne dennoch nicht erforderlich, weil der Mann sich vor seiner Ausreise aus der Türkei und bei seiner Einreise nach Deutschland auf das Coronavirus testen ließ und beide Tests negativ ausfielen. Die Klage auf Lohn für die zwei Wochen Quarantäne hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Der Arbeitgeber des Klägers ging in Revision, über die nun das BAG entscheiden soll.
E.Schubert--BTB