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Länder sehen Nachbesserungsbedarf bei Infektionsschutzgesetz
Die Gesundheitsminister der Länder sehen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Bundes für das künftige Infektionsschutzgesetz. Die vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für frisch Geimpfte und Genesene seien "in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar", hieß es in einer nach den Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Dienstag veröffentlichten Erklärung.
Die Vorlage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, dass die geplante Maskenpflicht bei Freizeit, Kultur oder Sport sowie in der Gastronomie entfällt, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird oder die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Die Ländervertreter vermissen zudem bundeseinheitliche Vorgaben, um bei weitergehenden Schutzmaßnahmen ein einheitliches Vorgehen der Länder gewährleisten zu können. Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte zugleich: "Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage, damit die Länder einen Instrumentenkasten zur Verfügung gestellt bekommen, um auf das Pandemiegeschehen im Herbst reagieren zu können."
Die bundeseinheitlichen Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr böten "Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle". Zugleich bekämen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen. An den Beratungen nahm auch Bundesminister Lauterbach teil.
G.Schulte--BTB