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Bundesregierung bringt Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg
Die Bundesregierung hat das Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligte Vorlage sieht zum Ausgleich des Rekorddefizits von 17 Milliarden Euro einen höheren Zusatzbeitrag der Versicherten und Einschnitte bei der Vergütung der Arzneimittelhersteller vor.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen soll Lauterbach zufolge um 0,3 Prozentpunkte steigen. Er verwies darauf, dass die Versicherten davon nur die Hälfte tragen müssten. Leistungskürzungen werde es im Zuge des Gesetzes hingegen nicht geben, betonte er.
Der Herstellerrabatt, den die Pharma-Unternehmen den gesetzlichen Kassen für patentgeschützte Medikamente gewähren müssen, wird von sieben auf zwölf Prozent erhöht, wie Lauterbach betonte. Er rückte damit von dem ursprünglichen Vorhaben ab, den Unternehmen einen Solidarbeitrag abzuverlangen. Der bestehende Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung wird von derzeit 14,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr um zwei Milliarden Euro angehoben.
Der Bund gewährt der GKV für 2023 zudem ein unverzinsliches Darlehen von einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen müssen einen Solidarbeitrag von vier Milliarden Euro aus ihren Reserven leisten, zudem werden Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro herangezogen.
"Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit", erklärte Lauterbach. "Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine." Deshalb müssten mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. "Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten."
B.Shevchenko--BTB