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BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)
Ob der Hörsturz der Klägerin, einer Zahnärztin, mit der Impfung zusammenhängt, ist unklar. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg. Das Verhältnis von Nutzen zu Risiko bei dem Impfstoff gelte als positiv, erklärte dieses. Nun überprüft der BGH das Urteil.
S.Spengler--VB