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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Regelung zu Triage
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) über eine Regelung, die in der Pandemiezeit Schlagzeilen machte. Es geht um Triage, also die Reihenfolge, in der schwer kranke Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Ende 2022 wurde festgelegt, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und beispielsweise nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. (Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23)
Zudem ist geregelt, welche Ärzte nach welchem Verfahren entscheiden und wie das dokumentiert wird. Gegen die Regelung wandten sich 14 Notfall- und Intensivmediziner, unterstützt vom Ärzteverband Marburger Bund. Sie halten die Regelung für widersprüchlich und machen geltend, dass ihnen Grenzentscheidungen aufgezwungen würden. Außerdem kritisieren sie das Verbot der Ex-Post-Triage. Demnach darf die Versorgung eines Patienten nicht abgebrochen werden, wenn ein neuer Patient mit besserer Prognose eingeliefert wird.
P.Vogel--VB