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Neue Verordnung tritt in Kraft: Corona-Tests nicht mehr generell gratis
Die neue Corona-Testverordnung, die das Ende der generellen Gratis-Tests besiegelt, tritt am Donnerstag in Kraft. Kostenlos bleiben sie für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Auch wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, bekommt die Tests weiterhin bezahlt.
In den Genuss kostenloser Tests kommen auch weiterhin pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte. Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen.
O.Lorenz--BTB