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BGH verhandelt über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen Amplifon. Der Hörakustiker warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)
Die gesammelten Punkte konnten ausgezahlt, gespendet oder in Prämien und Gutscheine umgewandelt werden. Die Wettbewerbszentrale hält dieses Vorgehen für nicht vereinbar mit dem Heilmittelwerbegesetz. Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Demnach gilt für die Werbung mit Payback-Punkten in dem Fall eine Höchstgrenze von fünf Euro. Beide Parteien wandten sich an den BGH, um das Hamburger Urteil überprüfen zu lassen.
C.Kreuzer--VB