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Frankreichs Nationalversammlung stimmt über Sterbehilfe-Gesetz ab
Die französische Nationalversammlung stimmt am Dienstagnachmittag über das Recht auf Sterbehilfe ab. Dieses soll künftig Menschen unter strengen Auflagen zustehen. Sie müssen schwer und unheilbar erkrankt sein, sich im fortgeschrittenem oder im Endstadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden.
Im Regelfall soll der Patient das von einem Arzt verschriebene, zum Tod führende Mittel selbstständig einnehmen. Wenn dieser nicht in der Lage sei, soll aber auch ein Arzt oder ein Pfleger das Mittel verabreichen dürfen. An der Entscheidung sollen jeweils mehrere Personen beteiligt sein. Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass die Neuregelung psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
F.Fehr--VB