-
NHL: Peterka und Utah kassieren Ausgleich
-
EU-Parlament stimmt über Regeln zum Schutz von Hunden und Katzen ab
-
NBA: Orlando siegt, aber Sorgen um Wagner
-
Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen durch pro-iranische Terrorgruppe
-
Eberl: "Deutschland drückt uns die Daumen"
-
Fußball-WM: Kostenlose Fanzonen in New York
-
Lüneburg Favorit? Für Hübner spielt es "keine Rolle"
-
Schröder nach Ausgleich entspannt: "Es ist the Big Picture"
-
Kassenärzte-Chef lehnt geplante Teilkrankschreibung ab
-
Recyclinganlage für Seltene-Erden-Magnete wird in Pforzheim eröffnet
-
Verbot von KI für Porno-Deepfakes geht in womöglich letzte Verhandlungsrunde
-
Grünen-Bundestagsfraktion kommt zu Klausur in Leipzig zusammen
-
Mordprozess im Fall Fabian aus Güstrow beginnt am Landgericht Rostock
-
Deutsch-ukrainisches Treffen in Berlin zu Verteidigung und Sicherheit
-
Beginn von Plädoyers in Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette erwartet
-
Libanesisches Gesundheitsministerium: Vier Tote bei israelischen Angriffen
-
Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen
-
Argentinien: Regierung verwehrt Journalisten Zutritt zu Präsidentenpalast
-
Trump empfängt Charles III. im Weißen Haus
-
Snooker-WM: O'Sullivan schon raus - Iraner schlägt Trump
-
Angeschlagener Zverev im Achtelfinale von Madrid
-
Staatsbesuch: Britischer König Charles III. in den USA gelandet
-
Weißes Haus: Trump spricht mit Sicherheitsberatern über iranischen Vorschlag
-
"Werdende Witwe": Donald Trump fordert Entlassung von Moderator Jimmy Kimmel
-
Nach Jochbeinbruch: Modric bangt um WM
-
"Bin 1,92 Meter": Kompany verzichtet auf Mourinho-Trick
-
Fluggesellschaften: Zu wenig ordnungsgemäße Untersuchungen nach Unglücken
-
Elon Musk gegen Open AI: Prozess hat mit Auswahl der Geschworenen begonnen
-
Gericht wirft Verdächtigem versuchten Mord an US-Präsident Trump vor
-
Bonhof spricht von "Scheißjahr" - Rücktritt gefordert
-
Floridas Gouverneur DeSantis legt Plan zum Neuzuschnitt der Wahlkreise vor
-
Israels Verteidigungsminister: Hisbollah-Miliz "spielt mit dem Feuer"
-
Trotz weiterer Debatten: Kabinett soll Haushalts-Eckpunkte Mittwoch beschließen
-
"Witwe im Wartestand": Melania Trump empört über Äußerung von US-Moderator Kimmel
-
Unionsfraktion setzt Vorstandsklausur fort
-
Merz: Gesetzentwurf für Gesundheitsreform steht - Aber weiter Kritik
-
UN-Konferenz zu Atomwaffensperrvertrag: Guterres warnt vor Aushöhlung des Vertrags
-
Bergarbeiter demonstrieren vor Energieministerium in Ankara
-
Snooker-WM: O'Sullivan scheidet trotz hoher Führung aus
-
Entscheidende Phase in Waldrama: Rettungsversuch mit Lastkahn am Dienstagmorgen
-
Putin bei Treffen mit Araghtschi: Russland tut "alles" für Frieden am Golf
-
75-Jähriger wird in Baden-Württemberg von Wohnmobil überrollt und stirbt
-
Nach tragischem Autounfall: Joshua-Comeback am 25. Juli
-
China blockiert Kauf des in China gegründeten KI-Agenten Manus durch Meta
-
Anglikanische Erzbischöfin Mullally von Papst Leo XIV. im Vatikan empfangen
-
Bundesverwaltungsgericht setzt Verhandlung über Verbot von Neonazisekte fort
-
Waldrama vor Insel Poel: Rettung mit Lastkahn soll am Dienstagmorgen starten
-
Schlangenbiss in Ägypten-Urlaub: Urlauber aus Bayern stirbt nach Show in Hotel
-
Blindgänger in Baden-Württemberg entschärft: Menschen und Pferde verlassen Gestüt
-
Streit um Gesundheitsreform - Union macht Druck auf Ministerin Warken
Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden
Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)
Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung nur in einem Krankenhaus stattfinden darf.
Dagegen zog der Betreuer einer Frau vor den Bundesgerichtshof. Die Frau würde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. In der Vergangenheit habe sie teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung in die Klinik gebracht zu werden. Der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Verfassungsgericht vor.
Dieses entschied aber nun, dass diese Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss. Eine Ausnahme definierte es unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn erstens Betreuten bei der Behandlung im Krankenhaus eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit droht und zweitens dieses Risiko bei einer Behandlung in ihrer Wohneinrichtung deutlich reduziert wird und diese zudem eine gute medizinische Versorgung bietet.
H.Gerber--VB