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Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei
Ein Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag einen 86-Jährigen wegen einer Unklarheit in einer früheren Verordnung von einem Bußgeld wegen mutmaßlicher Missachtung der Kontaktdatenerfassung während der Coronapandemie freigesprochen. Einem Gerichtssprecher zufolge war in der zum Zeitpunkt des Vorfalls im Juni 2021 geltenden Fassung der Verordnung zur Kontaktdatenerfassung nicht explizit ausgeführt, wann Besucher eines Lokals ihre Daten angeben müssen. Die Verordnung wurde mehrfach geändert, in späteren Fassungen war dies dann anders.
In dem Fall ging es um einen Bäckereibesuch, den der 86-Jährige im vergangenen Jahr gemeinsam mit seiner ein Jahr älteren Ehefrau unternommen hatte. Bei einer Kontrolle wurden die Eheleute auf Plätzen im Außenbereich angetroffen, ohne dass das obligatorische Formular zur Kontaktdatenerfassung vorgezeigt werden konnte. Die Eheleute sollten daher ein Bußgeld von je 150 Euro zahlen, lehnten dies aber ab. Daher kam es nun zum Verfahren vor dem Amtsgericht.
Der Fall war von Hamburger Medien aufgegriffen worden und weckte daher größeres Interesse. Nach Darstellung des Gerichts gab der Mann an, er habe das Ausfüllen des Formulars vergessen. Demnach habe auch eine Rolle gespielt, dass seine Frau gebrechlich sei und in der Bäckerei vor dem Verzehr dringend habe auf Toilette gehen wollen. Die Einzelheiten des Ablaufs ließen sich nach Angaben des Gerichtssprechers in der Verhandlung am Dienstag nicht aufklären.
Entscheidend für den Freispruch des Manns war demnach am Ende aber ohnehin eine juristische Bewertung. Demnach war die Verordnung zur Kontaktdatenerfassung zum fraglichen Zeitpunkt nicht hinreichend präzise formuliert. Sie ließ damit theoretisch auch die Möglichkeit zu, seine Daten etwa erst beim Verlassen einer Lokalität anzugeben.
Das Verfahren gegen die 87-jährige Ehefrau wurde vom Amtsgericht abgetrennt. In ihrem Fall müsste zunächst überprüft werden, ob sie gemäß der Ausführungen ihres Ehemanns eventuell bereits derart stark eingeschränkt ist, dass sie verhandlungsunfähig wäre. Der Richter sprach sich laut Sprecher dafür aus, das Verfahren gegen sie einzustellen. Dem müsste noch die Staatsanwaltschaft zustimmen.
L.Dubois--BTB