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Bundesrat billigt neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr gilt künftig ein neuer Cannabis-Grenzwert: Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung. Damit sind nun 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC pro Milliliter im Blutserum erlaubt. Bislang ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten, Gerichte hatten aber zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.
Bei erstmaliger Überschreitung des neuen Grenzwerts droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem gilt ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten.
Eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hatte den neuen Grenzwert mit Blick auf die Liberalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland zum 1. April empfohlen. Der Wert ist der Kommission zufolge vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Damit sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum "in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".
Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe wird vorerst über Anbauvereine ermöglicht.
G.Frei--VB