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Neuer Prozess gegen frühere Hebamme nach tödlich verlaufener Hausgeburt
Nach dem Tod eines Ungeborenen bei einer komplizierten Hausgeburt muss sich eine ehemalige Hebamme seit Montag erneut vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden verantworten. Die Frau wurde wegen des Geschehens zunächst im November 2022 zu vier Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt, war aber vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Revision erfolgreich. Dieser verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Gericht in Verden zurück.
Der Fall hatte sich 2015 in der Gemeinde Siedenburg ereignet. Laut Anklage im ersten Prozess betreute die 62-jährige Beschuldigte damals eine Hausgeburt, die sich über einen Zeitraum von rund 35 Stunden zog. Am Ende kam das Kind im Krankenhaus tot zur Welt. Laut Staatsanwaltschaft reagierte sie damals nicht auf den sich verschlechternden Zustand des ungeborenen Kinds und der Mutter.
Die Kammer sah es in ihrem Urteil von 2022 als erwiesen an, dass die Frau nicht nach medizinischen Standards gehandelt hatte. Sie verurteilte sie wegen Totschlags durch Unterlassen sowie Körperverletzung durch Unterlassen. Laut Urteil war das Kind an Sauerstoffmangel durch das Einatmen von Fruchtwasser gestorben.
Einer Gerichtssprecherin zufolge wurde am ersten Verhandlungstag am Montag vor allem die Anklage verlesen. Angesetzt sind in dem Prozess zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 4. Juni. Geplant sind nach Gerichtsangaben die Vernehmung von drei Zeugen sowie die Aussagen von drei Sachverständigen.
L.Wyss--VB