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Patient nach Verpuffung in Luftröhre gestorben: Ärzte müssen Geldstrafen zahlen
Rund sieben Jahre nach einer folgenschweren Verpuffung bei einer Luftröhren-Operation mit Laser müssen zwei Ärzte eines Krankenhauses in Bayern Geldstrafen wegen fahrlässiger Tötung bezahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hof vom September vergangenen Jahres sei rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. (Az. 6 StR 17/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts wollten die Ärzte im Februar 2017 bei einem 47-jährigen Patienten einen sogenannten Stent aus der Luftröhre entfernen. Nachdem dies mit einem Bronchoskop nicht gelang, wollten sie den Stent mit einem Laser zerteilen. So sollte ein Luftröhrenschnitt vermieden werden. Dabei versäumten sie es, die Sauerstoffzufuhr zu drosseln. Wegen der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer Verpuffung, an deren Folgen der Patient starb.
Das Landgericht Hof hielt den Ärzten eine Missachtung der erforderlichen Sorgfalt vor. Wegen Totschlags verurteilte es den Leitenden Oberarzt zu einer Geldstrafe von 31.500 Euro, den beteiligten Oberarzt zu 15.600 Euro.
Die Ärzte hatten Freispruch gefordert und riefen daher den BGH an. Der konnte im Urteil des Landgerichts jedoch keine für die Ärzte nachteilige Fehler finden. Das Urteil des Landgerichts Hof ist damit rechtskräftig.
U.Maertens--VB